Hier ein Auszug über die Angebote und Informationen der IHK Heilbronn-Franken:
Soforthilfe-Programm für Unternehmen und Selbständige
Unternehmen und Soloselbständige, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden vom Land Baden- Württemberg mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die IHK gibt Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung und bei der Beantragung. Hotline: 07131 9677-111
Informationen zur Kurzarbeit in der Ausbildung
Aufgrund der Corona-Krise sehen sich Unternehmen dazu gezwungen, Kurzarbeit einzuführen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird Kurzarbeit auch für Auszubildende gewährt. Die IHK Heilbronn-Franken gibt durch ein Infoblatt eine Übersicht der aktuell wichtigen rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Kurzarbeit in der Ausbildung:
- Kurzarbeit für Auszubildende und Ausbilder
- Kurzarbeitergeld (KUG) für Auszubildende
- Betriebsurlaub oder Freistellung
- Kündigung des Auszubildenden
- Änderungen des Ausbildungsvertrags
Dabei sollte beachtet werden, dass die Seiten stets aktualisiert werden und sich Betroffene auch bei den zuständigen Stellen der Arbeitsagenturen informieren sollten. Bei allen Fragen stehen die Ausbildungsberater der IHK Heilbronn-Franken gerne zur Verfügung.
Rechtsinformationen
Die Gesetzgebung des Bundes und des Landes versucht mit vielfältigen Maßnahmen auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu reagieren, um deren Folgen abzumildern. Auf der IHK Homepage werden die wichtigsten Änderungen für Unternehmen zusammengefasst und nützliche Hinweise gegeben.
Finanzielle Hilfen von KfW, L-Bank und Bürgschaftsbank
Die Sicherung der Liquidität ist in der Corona-Krise für viele Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe, oberstes Gebot. Um den Unternehmen in der derzeit äußerst schwierigen Situation noch besser helfen zu können, haben die KfW, die L-Bank und die Bürgschaftsbank Baden- Württemberg ihr Angebot ergänzt und der Situation angepasst. Die IHK bietet umfassende Informationen und Beratung zu diesen Förderprogrammen an.
Unternehmer-Stresstest
Der
„Unternehmer-Stresstest“ ist ein Online- Schnelltest zur aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens mit ersten Handlungsempfehlungen zur Stabilisierung und Bewältigung einer krisenhaften Entwicklung.
IHK-Beratung zur Unternehmenssicherung
Ein Berater der IHK analysiert die betriebliche Situation und informiert über die verschiedenen digitalen und persönlichen IHK-Beratungsangebote mit Partnern zur Sicherung des Unternehmens.
FinanzierungsCheck
Angebot von IHK und Bürgschaftsbank für kleinere und mittlere Unternehmen, die eine schnelle, kompetente, neutrale und kostenfreie
Analyse der finanziellen Situation des Unternehmens benötigen. Das Angebot wendet sich nicht an Unternehmen, die sich in einer drohenden aber noch nicht in einer ernsten wirtschaftlichen oder finanziellen Krisensituation befinden.
Finanzierungsportal Ermoeglicher.de
Mit dem Finanzierungsportal „
ermoeglicher.de“ der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg können digitale Finanzierungsanfragen mit IHK-Unterstützung direkt an die Bürgschaftsbank gestellt werden. Auch eine direkte Weiterleitung an die Hausbank ist möglich.
Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten - Corona Soforthilfeprogramm
Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus leiden, werden bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung finanziell unterstützt. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 € der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die IHK ist Regionalpartner für das Förderprogramm des Bundes und Ansprechpartner für ihre Mitgliedsunternehmen. Ansprechpartner: Thomas Leykauf
Außenwirtschaft
Deutschland und die Region Heilbronn- Franken sind international stark verflochten. Entsprechend groß sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen in der Region. Das Außenwirtschaftsteam (AUWI) der IHK berät die Mitgliedsunter- nehmen in allen Exportfragen, insbesondere zu Zoll- und Handelsbeschränkungen. Unterstützung erhält das AUWI-Team hierbei durch das weltweite Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Für Anfragen stehen Dalila Nadi, Telefon: 07131 9677-121 und Slim Derouiche, Telefon: 07131 9677-137, zur Verfügung.
Steuern
Durch die Corona-Krise sind bei vielen Betrieben die Einnahmen innerhalb von wenigen Tagen fast komplett weggebrochen. Selbst die solidesten Unternehmen können dadurch in eine finanzielle Schieflage geraden. Um dem entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung ein Paket von Maßnahmen beschlossen, das kurzfristig Entlastung bringen soll. So können beispielsweise Steuerzahlungen bis zum Jahresende zinslos gesundet und Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Für Anfragen hierzu steht Carsten Bacher, Telefon: 07131 9677-120, zur Verfügung
Verkehrsinfrastruktur
Hier sind die Änderungen besonders volatil. Die IHK Heilbronn-Franken hat daher auf der IHK-Homepage
aktuelle Corona-Infos zum Verkehr zusammengestellt.
Als problematisch erweist sich im Verkehrsgewerbe ist der Föderalismus in Deutschland. Die Bundesländer sind durch die jeweiligen Polizeibehörden für die Kontrollen der Vorschriften zuständig. Das führt zum Beispiel beim Sonntagsfahrverbot dazu, dass dieses in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird. In manchen Bundesländern dürfen an Sonntagen nur bestimmte Güter wie Lebensmittel, Medizinprodukte oder Kraftstoffe befördert werden, in anderen Bundesländern wird das Sonntagsfahrverbot überhaupt nicht geahndet.
Beim grenzüberschreitenden Verkehr ist diese Problematik noch komplexer, da hier die Länder unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um der jeweils aktuellen Situation im Grenzbereich Herr zu werden. Auch hier bietet die IHK Informationen an, beispielsweise durch den „Newsletter Verkehr“ – Anmeldung über die IHK-Homepage möglich.
Darüber hinaus betreibt die IHK umfangreiche Lobbyarbeit, um auf besonders prekäre Engpässe hinzuweisen. Damit wurde zum Beispiel erreicht, dass sich die Lage an der polnischen Grenze verbessert und die dortigen Staus tatsächlich reduziert werden konnten.
Neue Termine für Azubi-Abschlussprüfungen
Die schriftlichen Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg werden für nahezu alle Berufe gemeinsam mit den Berufsschulen im Land nach jetzigem Stand in der Zeit vom 23. bis zum 25. Juni 2020 nachgeholt. In wenigen einzelnen Berufen - zum Beispiel Druck- und Medienberufe und 2-jährige Ausbildungsberufe - werden bereits eine Woche vor den genannten Terminen schriftliche Prüfungen durchgeführt. Alle Betriebe, Umschulungsstätten, Auszubildende, Umschüler und externe Teilnehmer werden über die neuen Zeitpläne zeitnah informiert. Sie erhalten die Prüfungstermine schriftlich zugesandt.
Die Termine für die praktischen und mündlichen Prüfungen finden wie geplant im Juli 2020 statt. Auch diese Termine werden allen Beteiligten möglichst zeitnah mitgeteilt. Auf Grund der besonderen Situation in diesem Jahr kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Zeitfenster für die mündlichen und praktischen Prüfungen gegebenenfalls bis in den August 2020 ausgeweitet wird.
Auf die neuen Termine haben sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg und den anderen zuständigen Stellen verständigt. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.
Hintergrund
Die für Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen mussten aufgrund der Corona-Pandemie in den Sommer 2020 verschoben werden. Hiervon sind rund 45.000 Auszubildende in IHK-Berufen in Baden-Württemberg betroffen. Diese Verschiebung war notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie die Vorgaben des Landes einzuhalten. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften wurde es faktisch unmöglich, landesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.
In Baden-Württemberg gibt es zwischen dem Kultusministerium und den IHKs eine „Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung des schriftlichen Teils“ der Schulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen. Dabei werden für die schriftliche Abschlussprüfung gemeinsame Prüfungsaufgaben gestellt.
Weitere wichtige Informationen gibt es unter www.heilbronn.ihk.de
Aufgrund der sich schnell ändernden Rahmenbedingungen weisen wir darauf hin, dass alle gemachten Angaben ohne Gewähr sind.