Service & Info | 17.11.2022

Gas- und Strompreis-Bremse

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 14. November für das "Erdgas-Wärme Soforthilfegesetz", das die erste Stufe der Gaspreis-Bremse - die Abschlagzahlung für Dezember – regelt, grünes Licht gegeben. Wie gut oder schlecht die Bremse in der nächsten Stufe eingestellt wird, darüber wird derzeit noch in der Bundesregierung verhandelt. Wichtigstes Anliegen aus Sicht des DIHK: Jetzt bloß nicht mit vielen praxisfernen Bedingungen und Auflagen die Bremswirkung aufheben.
"Die hohen Anforderungen zum Standorterhalt im Sinne der Arbeitsplatzsicherung könnte viele Unternehmen vor allem im industriellen Mittelstand überfordern", warnt DIHK-Präsident Peter Adrian in mehreren Regionalzeitungen unter Berufung auf sein entsprechendes Sondervotum im Abschlussbericht der Gaskommission. Solche Auflagen könnten das Überleben dieser Betriebe zusätzlich gefährden, weil sie keine Entlastung beim Gaspreis in Anspruch nehmen dürften. "Dies gilt umso mehr, da leistungsgemessene Gewerbebetriebe wie größere Hotels und Einzelhändler ebenfalls der Industriegruppe zugeordnet werden und damit auch solche Standortkriterien einhalten müssten. Die Frage stellt sich bei der Strompreisbremse womöglich in noch größerem Umfang. Der Ansatz ist daher weder sachlich sinnvoll noch bei mindestens zehntausenden betroffenen Unternehmen administrativ nachprüfbar. Die Regierung ist insofern gut beraten, sich diese Idee nicht zu eigen zu machen."

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Matthias Marquart
Matthias Marquart
Redakteur | Pressearbeit