BWIHK-Präsident Grenke bewertet die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes bis Ende Juni 2022 als wichtiges Signal für die von der Pandemie besonders betroffenen Unternehmen. „Bereits seit Ende letzten Jahres hat die IHK-Organisation gefordert, die Überbrückungshilfe sowie weitere Wirtschaftshilfen bis zu diesem Zeitpunkt fortzusetzen, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Die Landesregierung sollte jetzt ebenfalls den fiktiven Unternehmerlohn analog weiter gewähren und eine Aufstockung prüfen.”
Überbrückungshilfe IV
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
Neustarthilfe 2022
Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro. Das Programm richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.