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Nr. 5315056
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Geld & Märkte | 29.10.2021
BWIHK begrüßt die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns
Wichtiger und folgerichtiger Schritt der Landesregierung.
Vom BWIHK
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt den verkündeten Schritt der Landesregierung zur Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns bis zum Jahresende. „Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende 2021 ist ein wichtiger und folgerichtiger Schritt der Landesregierung“, betont Elke Döring, Hauptgeschäftsführerin der im BWIHK in Sachen Gewerbeförderung federführenden IHK Heilbronn-Franken.
„Die Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung eingeleiteten Maßnahmen haben die Wirtschaft im Land massiv getroffen. Gerade Soloselbständige und kleine Unternehmen spüren die Auswirkungen nach wie vor in erheblichem Umfang. Für sie ist die Ergänzungsförderung, welche das Land mit dem fiktiven Unternehmerlohn gewährt, eine wesentliche Hilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz.“
Anmerkungen Die Überbrückungshilfe ist das zentrale Hilfsprogramm des Bundes. Die Überbrückungshilfe III Plus unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021. Anträge müssen über einen prüfenden Dritten bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.