09.11.2021

Gewerbliche Schutzrechte

Um seine Entwicklungen zu schützen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Anmeldung zum Schutzrecht ist eine davon. Man unterscheidet dabei zwischen technischen und nichttechnischen Schutzrechten.
Zu den technischen Schutzrechten gehören:
  • Patent (technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse, technische Verfahren)
  • Gebrauchsmuster (technische Gegenstände, chemische Erzeugnisse)
  • Topografie nach dem Halbleiterschutzgesetz
Zu den nicht technischen Schutzrechten zählen
  • Marke (Wortmarken, 3D Bildmarken, Logos, Hörmarken etc.)
  • Design (äußere Gestaltung von Gegenständen, ehemals Geschmacksmuster)
Ergänzend zu diesen Schutzrechten gibt es noch weitere Rechte wie z. B. das Urheberrecht, die jedoch nicht zu den gewerblichen Schutzrechten zählen.
Gerne berät Sie die IHK zu den einzelnen Schutzrechten. Allgemeinverständliche Informationen und Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten des Deutschen Marken und Patentamtes (DPMA).