06.05.2026
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz führt ein neues Recht auf Reparatur für bestimmte technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones ein.
Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten beschlossen
Hersteller sollen verpflichtet werden, solche Produkte über mehrere Jahre zu angemessenen Preisen oder teilweise unentgeltlich zu reparieren und Ersatzteile bereitzustellen.
Grundlage hierfür sei die Reparatur-RL (2024/1799/EU), die bis zum 31.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müsse. Das Recht auf Reparatur gelte insbesondere nach Ablauf der Gewährleistung und könne je nach Produkt mehrere Jahre bestehen, etwa mindestens zehn Jahre für Waschmaschinen und sieben Jahre für Smartphones, gerechnet ab dem Produktionsende des jeweiligen Modells. Es greife auch bei später auftretenden Mängeln oder wenn ein ursprünglicher Mangel nicht nachweisbar sei.
Grundlage hierfür sei die Reparatur-RL (2024/1799/EU), die bis zum 31.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müsse. Das Recht auf Reparatur gelte insbesondere nach Ablauf der Gewährleistung und könne je nach Produkt mehrere Jahre bestehen, etwa mindestens zehn Jahre für Waschmaschinen und sieben Jahre für Smartphones, gerechnet ab dem Produktionsende des jeweiligen Modells. Es greife auch bei später auftretenden Mängeln oder wenn ein ursprünglicher Mangel nicht nachweisbar sei.
Der Gesetzentwurf stärke zudem die Reparierbarkeit von Produkten. Könne ein Produkt entgegen berechtigter Erwartungen nicht repariert werden, liege ein Sachmangel vor. Hersteller dürfen Reparaturen nicht durch Software oder technische Maßnahmen behindern und müssen auch unabhängige Reparaturen ermöglichen. Zur Förderung von Reparaturen werde die Gewährleistungsfrist verlängert. Entscheiden sich Verbraucher bei einem Mangel für eine Reparatur statt für eine Neulieferung, erhöhe sich die Frist von zwei auf drei Jahre. Die Beweislastumkehr bleibe unverändert bei einem Jahr. Insgesamt solle das Gesetz nachhaltigen Konsum fördern und Verbraucherrechte stärken.
Quelle: Newsletter “Infobrief” Nr. 15-16, 2026 der Wettbewerbszentrale