25.03.2026
Zur Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (2024/2853/EU), die bis Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist am 04.03.2026 ein Entwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts in den Bundestag eingebracht worden.
Entwurf zur Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie eingebracht
Zum Inhalt des Entwurfs in Bezug zur Richtlinie wird ausgeführt:
Im Kern regelt das Produkthaftungsrecht die Haftung von Herstellern für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte an bestimmten Rechten und Rechtsgütern entstehen. Die Richtlinie hat zum Ziel, zum Funktionieren des EU-Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher sicherzustellen.
Im Mittelpunkt der Modernisierung stehen insbesondere:
- die Anpassung an die Digitalisierung,
- die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie
- die Berücksichtigung globaler Wertschöpfungsketten.
Künftig soll Software - unabhängig von Bereitstellungs- oder Nutzungsform – in die Produkthaftung einbezogen werden. Das gilt auch für KI-Systeme. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle auf ihr Produkt ausüben, etwa durch Software Updates. Fehler können somit auch nach dem Herstellungsprozess behoben werden. Ausgenommen bleibt Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird.
Besondere Regelungen sollen auch im Bereich des Produkt- „Upcylings“ gelten. Zwar soll grundsätzlich der Inverkehrbringer haften, es soll aber eine Haftungsbefreiung möglich sein, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Rechtsgutsverletzung auf dem Fehler eines nicht veränderten Produktteils beruht.
Aus dem Infobrief “Wettbewerb im Blick” Nr. 11-12/2026 der Wettbewerbszentrale