22.10.2024
DIHK im Bundestag zur Unternehmensbesteuerung
Dr. Rainer Kambeck von der DIHK nahm als Sachverständiger am 16. Oktober an einer Anhörung zum Unternehmensteuerrecht im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages teil.
Hintergrund der Anhörung war ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 25. Juni zur Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts. In dem Antrag ist unter anderem eine Absenkung der Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 Prozent, eine "Turboabschreibung", Bürokratieabbau im Steuerrecht sowie ein Reverse-Charge-Verfahren für alle B2B-Umsätze enthalten.
Rainer Kambeck setzte die Signalwirkung von Steuersätzen im internationalen Wettbewerb ins Verhältnis zum Bürokratieabbau. Bürokratie spielt für die Unternehmen eine wesentliche Rolle bei den Standortbedingungen. Die Komplexität des deutschen Steuerrechts ist enorm. Deshalb sollte auf die Einführung der Meldepflichten für inländische Steuergestaltungen verzichtet werden.
Andere Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes wie die sogenannte Super-AfA sollten schnellstmöglich umgesetzt werden. Auch die von der CDU/CSU in ihrem aktuellen Antrag vorgeschlagene Turboabschreibung könnte wichtige Impulse setzen. Als weitere Maßnahmen, um der aktuellen Wachstumsschwäche in Deutschland zu begegnen, schlug Kambeck neben Verbesserungen bei der Thesaurierungsrücklage und beim Optionsmodell insbesondere die Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor, der inzwischen überwiegend von Unternehmen gezahlt wird.
Parallel zur Einladung hatte die DIHK eine Stellungnahme zu dem Antrag an den Finanzausschuss des Bundestages gerichtet, in der aus Sicht der Unternehmen detailliert zu den einzelnen Punkten Stellung genommen wird.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 10/2024)