03.11.2025
Erweiterung des Handelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine
Seit 29. Oktober 2025 profitieren die EU und die Ukraine mit dem Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) EU-Ukraine von einem verbesserten, stabilen, fairen und dauerhaften Handelsrahmen.
Die Erweiterung der DCFTA führt zu einer zusätzlichen, für beide Seiten vorteilhaften Handelsliberalisierung, wobei der Sensibilität bestimmter Agrarsektoren in der EU in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Hier zeigt sich sehr konkret das unerschütterliche Engagement der EU zur Unterstützung der Ukraine. Zugleich werden die Importe sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die EU im Vergleich zu den im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen festgelegten Mengen begrenzt, eine solide neue Schutzklausel verankert und die Angleichung der ukrainischen und der EU-Produktionsstandards vorgesehen.
Die DCFTA fördert die langfristige wirtschaftliche Sicherheit und stabile Handelsbeziehungen für beide Seiten und trägt zur schrittweisen Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt bei.
Das erweiterte Abkommen beruht auf drei zentralen Säulen:
- Stärkere Handelsströme: Es wird ein klarer Rechtsrahmen geschaffen, um den so wichtigen Handel der Ukraine mit der EU zu unterstützen.
- Angleichung der Produktionsstandards: Voraussetzung für die neuen Marktzugangsmöglichkeiten ist die schrittweise Übernahme der EU-Produktionsstandards durch die Ukraine.
- Eine solide Schutzklausel: Wenn die Importe von Erzeugnissen, die unter die zusätzliche Liberalisierung fallen, für eine der Parteien ernsthafte Schwierigkeiten verursachen, kann ein Schutzmechanismus aktiviert werden, der geeignete Maßnahmen ermöglicht.
Beide Seiten haben sich auch darauf geeinigt, Maßnahmen zu prüfen, die ukrainischen Exporteuren helfen können, ihre traditionellen Märkte in Drittländern zu erreichen. Dies eröffnet der Ukraine zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten und trägt zur weltweiten Ernährungssicherheit bei.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.