23.04.2024
Indien: Zahlungsabwicklung und Dienstleistungserbringung
Sie haben einen indischen Kunden, für den Sie eine Dienstleistung, eine Installation oder Montage erbringen? Indien erhebt auf Zahlungen für technische Dienstleistungen, Veräußerungsgewinne, Lizenzen und Zinsen, die an ausländische Unternehmen getätigt werden, eine Quellensteuer, die sogenannte Tax Deducted at Source (TDS) oder auch Withholding Tax.
Folgende Dokumente werden bei der Dienstleistungserbringung in Indien vom indischen Kunden verlangt:
- Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TRC))
- Formular 10F (seit dem 1. Oktober 2023 muss dies online auf den Seiten der indischen Finanzverwaltung erstellt und hochgeladen werden)
- No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Vorlagen zu den Formularen und den Antrag für die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei uns. Sprechen Sie uns gerne an.
Warum verlangt das der Kunde von Ihnen?
Ihre Dienstleistung ist in Indien Quellensteuerpflichtig. Daher muss der indische Kunde in Ihrem Namen die Quellensteuer an das indische Finanzamt abführen. Bitte beachten Sie, dass Indien zum 1. April 2023 die Quellensteuer für technische Dienstleistungen erhöht hat und diese Dokumente alleine unter Umständen nicht mehr ausreichen, um den im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Steuersatz von 10 Prozent zu erhalten.
Zudem sind indische Unternehmen verpflichtet, bei Überweisungen an deutsche Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen vorzulegen.