07.07.2026
Türkei: Halal-Angaben künftig über TAREKS kontrolliert
Eine Halal-Zertifizierung für Exporte in die Türkei bleibt grundsätzlich freiwillig.
Für Produkte, die jedoch mit einer Halal-Kennzeichnung oder einem Halal-Claim vermarktet werden, ist bereits seit Anfang 2024 ein Halal-Zertifikat erforderlich. Dieses muss von einer von der türkischen Halal-Akkreditierungsbehörde HAK anerkannten oder akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt sein.
Neu ist, dass die Prüfung dieser Zertifikate künftig elektronisch über TAREKS erfolgt. Nach Angaben des türkischen Handelsministeriums sollen damit unlautere Handelspraktiken verhindert und die Produktsicherheit gestärkt werden.
Von der Regelung erfasst werden laut Anhang der Bekanntmachung unter anderem bestimmte Pflanzenextrakte, Rohglycerin, weiße Schokolade, Fruchtgummis, Geleeprodukte, verschiedene Schokoladenerzeugnisse, Säuglingsnahrung, milchhaltige Lebensmittelzubereitungen sowie Kekse, Waffeln und Fruchtzubereitungen.
Importeure der betroffenen Waren müssen sich in TAREKS registrieren, Einfuhranträge elektronisch einreichen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Auf Basis einer Risikoanalyse können die Behörden Dokumenten- und Warenkontrollen durchführen.
Die Bekanntmachung Nr. 2026/35 wurde am 25. Juni 2026 veröffentlicht und tritt drei Monate später in Kraft.
Hinweis für deutsche Exporteure: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Produkte unter die betroffenen Zolltarifnummern fallen. Bei Verwendung von Halal-Angaben sollten die erforderlichen Zertifikate rechtzeitig vorliegen, damit türkische Importeure diese künftig über TAREKS einreichen können.
Quelle: Handelsministerium der Türkei, Mitteilung Nr. 2026/35 vom 25. Juni 2026