Türkei: Änderung bei der Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln ab 2026
Ab dem 01.01.2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben nicht mehr gestattet.
Beigefügt finden Sie ein offizielles Schreiben des türkischen Land- und Forstwirtschaftsministeriums, in dem die erforderlichen Schritte erläutert werden. Dort finden Sie auch eine Liste der betroffenen Warennummern.
Anforderungen an exportierende Unternehmen:
Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben genannten Unterlagen einreichen. Konkret bedeutet dies:
- Für Betriebe, die im EU-System TRACES NT registriert sind:
- Ausfüllen der Tabelle in Anlage 2 des offiziellen Schreibens.
- Für Betriebe, die nicht im TRACES NT-System registriert sind:
- Ausfüllen der Tabelle in Anlage 3 des offiziellen Schreibens.
- Für alle Betriebe (unabhängig von TRACES NT):
- Vorbereitung bzw. Vervollständigung der Anlagen 4 und 5 des offiziellen Schreibens.
Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es für Exportunternehmen von großer Bedeutung, die genannten Anforderungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt.
Quelle: DIHK, 05.09.2025