22.01.2025

Israel: Übernahme von EU-Bestimmungen erleichtert Importe

Israel hat sich 43 EU-Regelungen zu eigen gemacht. Für die Einfuhr der davon erfassten Waren muss die Konformität mit israelischen Normen künftig nicht mehr nachgewiesen werden.
Am 1. Januar 2025 ist in Israel eine weitreichende Importreform in Kraft getreten. Sie ist in einer vom Parlament gebilligten Verordnung des Wirtschaftsministeriums (Ministry of Economy and Industry) verankert.

1. EU-Nachweis statt Konformitätszeugnis

Ihr Kernpunkt ist die Übernahme von 43 Regelungen der EU in das israelische Normenwesen. Die meisten von ihnen erlangen sofort oder binnen weniger Monate Geltung. Für mehrere wurden längere Übergangsfristen von bis zu drei Jahren festgelegt.
Ursprünglich hatte das Wirtschaftsministerium nur die Übernahme von 23 EU-Regelungen geplant. Kurz vor der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss des Parlaments reichte es jedoch zusätzliche 20 Regelungen nach.
Gemäß der Reform dürfen die von den europäischen Regelungen erfassten Waren auch ohne den Nachweis der Übereinstimmung mit den relevanten israelischen Normen importiert werden. Stattdessen genügt es, wenn die Importerzeugnisse nachweislich in der EU vertrieben werden und den dortigen Normen entsprechen.

2. Reform erfasst die meisten israelischen Normen

Nach Mitteilung von Wirtschaftsminister Nir Barkat betreffen die übernommenen EU-Regelungen insgesamt 444 verbindliche israelische Normen. Das ist eine große Mehrheit aller obligatorischen Normen im Lande. Neben diesen hat das Normeninstitut (Standards Institution of Israel) eine große Zahl freiwilliger Nomen erlassen, die nicht verbindlich sind, sondern vor allem als Güteprädikat gelten. Nach Angaben des Normeninstituts gibt es in Israel insgesamt 573 verbindliche Normen.
Als Beispiele für Produktkategorien, die unter die Importreform fallen, nannte das Wirtschaftsministerium Elektrowaren für den Heimgebrauch und andere Elektroprodukte, Reinigungs- und Pflegemittel, Elektronik: Computer, Server, Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Kinderprodukte, Sicherheitszubehör wie Schutzhelme und Schutzkleidung sowie weitere Kategorien wie gefahrstofffreie Aerosole, Holzplatten und Sonnenbrillen. Eine vollständige Auflistung der übernommenen EU-Normen ist in der unten stehenden Tabelle enthalten.

3. Importwirtschaft begrüßt die Reform

Zwar wurden die einheimischen Normen nicht abgeschafft. Importeure können nach wie vor Waren ins Land bringen, für die sie eine Bestätigung der Konformität mit der jeweiligen israelischen Form vorlegen. Indessen dürfte das die Ausnahme bleiben. Laut einer vom Wirtschaftsministerium unter 400 Importeuren durchgeführten Umfrage wollen 90 Prozent von ihnen künftig das neue "europäische Verfahren“ nutzen.
Die dafür erforderliche Dokumentation richtet sich nach der Risikoeinstufung des jeweiligen Produkts. Bei von Israel als risikoarm eingestuften Waren genügt eine Erklärung des Importeurs zur Übereinstimmung des Produkts mit den jeweils geltenden europäischen Bestimmungen. Bei "mittelriskanten“ Erzeugnissen muss der Importeur zusätzlich erklären, das Produkt werde aktuell in der EU vertrieben oder eine Konformitätsbestätigung des Herstellers beibringen.
Für als risikoreich klassifizierte Importwaren bestehen weitere Anforderungen. Zu solchen Produkten gehören unter anderem Produkte für Babys und für Kinder unter drei Jahren, Kunststofferzeugnisse, die mit Nahrungsmitteln oder Getränken in Berührung kommen, sowie Reinigungsmittel. In diesen Fällen muss der Importeur relevante Dokumente zu dem Produkt aufbewahren.
Die Importeure sind verpflichtet, zu ermitteln, welche Bedingungen für das jeweilige Produkt gelten. Das ist mithilfe einer Datenbank des Wirtschaftsministeriums möglich.

4. Wirtschaftsministerium plant Nachkontrollen

Für die Zollfreigabe muss der Importeur seinen Zollagenten anweisen, die Zollerklärung mit einem speziellen Code – Code 65 – zu kennzeichnen. Einheimische Hersteller müssen naturgemäß keine Importerklärung abgeben. Allerdings müssen auch ihre Produkte den jeweils in der EU geltenden Bestimmungen entsprechen.
Das Wirtschaftsministerium will durch Untersuchungen im Handel prüfen, ob die nach dem "europäischen Verfahren“ eingeführten Waren den EU-Anforderungen entsprechen. Importeure, einheimische Hersteller oder Distributoren, die gegen diese Anforderungen verstoßen, müssen, je nach Schwere des Verstoßes, mit administrativen Strafen, Bußgeldern oder auch mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Quelle: GTAI