02.01.2026
Einführung eines zwölfstelligen Zolltarifs durch den Golfkooperationsrat (GCC)
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region von 8 auf 12 Stellen erweitert. Mit diesem neuen Format werden die Zolltarife der GCC-Staaten an globale Standards angepasst.
Der Golfkooperationsrat hat einen zwölfstelligen Zolltarif eingeführt, der das bisherige achtstellige Format ersetzt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Zolltarife in den GCC-Mitgliedsländern Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait zu harmonisieren und somit die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region zu stärken. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an globale Handelsstandards, wodurch die Genauigkeit der statistischen Daten zu Importen und Exporten verbessert wird.
Vorteile der Umstellung für Unternehmen:
- Effizienz: Höhere Genauigkeit bei der Tarifierung führt zu weniger Fehlern und Verzögerungen bei der Abwicklung von Sendungen.
- Transparenz: Ein einheitliches System bietet klarere und einheitlichere Richtlinien zu Zöllen und Zollvorschriften.
- Standardisierung: Die Anpassung bringt den GCC in Einklang mit globalen Standards.
Folgen bei Nichtbeachtung: Unvollständig angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 verordnet. Exporteure sind angehalten, den neuen zwölfstelligen Tarif zu verwenden, der auch in die Access2Markets-Datenbank der EU aufgenommen wird.
Weltweit wird das sechsstellige Harmonisierte System (HS) mit Stand 2022 angewendet. Darauf basieren alle Zolltarife, die bei Bedarf um entsprechende Ziffern erweitert werden. EU-Exporteure verwenden in der Regel für den Export die achtstellige Kombinierte Nomenklatur der EU (KN), sowohl in den Ausfuhranmeldungen für den Zoll als auch in den Handelsdokumenten für ausländische Kunden. Diese Warennummern werden dann in die für den jeweiligen Importzolltarif des Empfängerlandes gültigen Nummern umgewandelt, wobei die ersten sechs Stellen (HS) normalerweise unverändert bleiben.
Quellen: Qatar General Authority of Customs, Germany Trade and Invest