09.06.2026

Iran: Wiedereinsetzung der Sanktionen

Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt.
Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.
Wieder gelten sowohl die UN-Maßnahmen (seit 2006 per Resolutionen beschlossen und automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat seine Informationen zu diesem Thema aktualisiert: Das “Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran” (Stand: November 2025) soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen den Iran verhängten Embargo-Regelungen vermitteln.
Wir haben für Sie das Merkblatt unter “Weitere Informationen” verlinkt.

Im Warenhandel betrifft das unter anderem:

  • ein Ausfuhrverbot für Waffen an den Iran
  • ein Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen
  • Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie für damit verbundene Dienstleistungen
  • ein Verbot des Verkaufs/Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor
  • Verbote für Gold, andere Edelmetalle und Diamanten
  • Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung
  • ein Verbot bestimmter Software
Neben den Handelssanktionen gelten erneut Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen.

Rechtsgrundlagen:

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BAFA.
In diesem Kontext hat die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) auch neue Codierungen für ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht: ATLAS-Info 0847/2025.

Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen

Grundlage dieser Maßnahmen bildet die Verordnung (EU) Nr. 359/2011. Hierbei handelt es sich um Bereitstellungsverbote und güterbezogene Beschränkungen.

Maßnahmen gegen die militärische Unterstützung Russlands durch Iran

In den Jahren 2023 und 2024 hat die EU weitere restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der militärischen Unterstützung Russlands durch Iran mit der Verordnung (EU) 2023/1529 umgesetzt; diese beinhalten im Wesentlichen:
  • Handelsbeschränkungen für Komponenten von unbemannten Luftfahrzeugen
  • Transaktionsverbot mit Häfen und Schleusen
  • Listung von Fluggesellschaften