29.11.2021

China: Erläuterungen der chinesischen Generalzolldirektion

Die chinesische Generalzolldirektion hat nähere Erläuterungen zur Registrierungspflicht ausländischer Hersteller von Lebensmitteln veröffentlicht.
Das derzeit durchgeführte Pre-Listing-Verfahren gilt nur für die genannten 14 Produktkategorien und unter der Voraussetzung, dass seit dem 1. Januar 2017 entsprechende Produkte bereits in die Volksrepublik China ausgeführt wurden.
Die Registrierung für die Ausfuhr von Produkten, welche nicht unter Artikel 7 des Dekrets 248 fallen und für die kein amtlich begleitetes Registrierungsverfahren durchgeführt wird, kann laut Auskunft von GACC seit dem 1. November 2021 über das Portal in Form einer Selbstregistrierung eigenständig vorgenommen werden.
Für die Entscheidung, welcher Produktkategorie gemäß Dekret 248 ein spezifischer HS-Code zuzuordnen ist und welches Registrierungsverfahren anzuwenden ist, hat GACC in dem oben genannten Portal eine Suchfunktion zur Verfügung gestellt (Menüpunkt "Produkt Type Query/ 产品类别查询). Voraussetzung ist jedoch das Anlegen eines Accounts bzw. ein vorheriger Login in dem System.
GACC hat einen offiziellen Leitfaden, der das allgemeine Verfahren und die Antragsstellung beschreibt, zur Verfügung gestellt (nur Chinesisch).
Darüber hinaus hat GACC eine offizielle Interpretation zu dem Dekret 248 und dem Dekret 249 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie Links zu den genannten Dokumenten.

GACC-Dekret 248

GACC-Dekret 249