China: CCC Produktzertifizierung (China Compulsory Certification)
1. Allgemeines
2003 wurde die China Compulsory Certification (CCC) als Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht in China eingeführt. Mit dem Zertifizierungssystem soll für ausgewählte Produkte ein einheitlicher Standard in der VR China geschaffen werden.
Allerdings gilt das Zertifizierungssystem nicht für Hong Kong.
CCC hat die bisher geltenden Zeichen CCEE (China Commission for Conformity of Electric Equipment) für inländische Produkte und CCIB (China Commodity Inspection Bureau) für importierte Produkte ersetzt. Boiler, Druckbehälter und Sicherheitsarmaturen sind von der Änderung nicht betroffen. Sie unterliegen weiterhin der SQLO-Zulassung.
Mit der Änderung soll die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und ihren Waren gemäß den WTO Regeln gewährleistet werden. Betroffen sind somit Hersteller in China und im Ausland. Kontrolliert wird die Einhaltung beim Import in China, aber auch innerhalb des Landes.
Der chinesische Zoll behandelt CCC seit dem 1. August 2003 als gültige Richtlinie für den Import von zertifizierungspflichtigen Waren nach China.
Zur Erlangung eines CCC-Zertifikats müssen rund drei Monate Bearbeitungszeit eingeplant werden. Daher sollten Unternehmen die Anträge mit einem entsprechenden Vorlauf stellen, um einen problemlosen Geschäftsablauf sicherzustellen.
2. Produkte und Befreiungen
Die Liste der zertifizierungspflichtigen Waren ist in verschiedene Gruppen eingeteilt, wobei die Produktgruppen regelmäßig angepasst bzw. im Regelfall erweitert werden.
Schwerpunkte liegen bei:
- Elektrotechnischen Geräten wie z.B. Elektromotoren, Schweißmaschinen, Sicherungen
- Gummi- und Latexprodukten wie z.B. Kondome und Reifen
- Bauchemischen Gruppen wie z.B. Beton und Lacke
- Automobilkomponenten und Kfz-Zubehör wie z.B. Fensterscheiben, Sitze, Schlösser und Kopfstützen
- Spielwaren wie Puppen, Metallspielzeug, Kinderfahrräder, Dreiräder, Kinderwagen sowie Laufgestelle
- Landwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren und Sprühgeräte für Pflanzenschutz
Die chinesische Produktliste mit einer inoffiziellen englischen Übersetzung und den zugehörigen Zolltarifnummern finden Sie im Downloadbereich in der rechten Spalte sowie auf der Seite der Zertifizierungsbehörde unter www.cqc.com.cn/www/english. Bitte beachten Sie, dass die Vollständigkeit bei diesen Listen nicht garantiert werden kann. Daher sollte vorab eines Exports unbedingt ebenfalls in der Datenbank Access2Markets überprüft werden, ob die Produkte eine entsprechende Zertifizierung benötigen. Prüfungen einzelner Warennummern sowie die Gegenüberstellung möglicher Abweichungen der chinesischen Warennummern (7. und 8. Stelle) können mithilfe der Datenbank überprüft werden. Nach der Abfrage erhalten Sie unter der Rubrik "specific requirements" einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Die genauen Informationen zum Prozess sowie Beschwerdemöglichkeiten finden Sie in der Datenbank für Handelshemmnisse der EU (TBT-Datenbank). Über die Stichwortsuche (oben rechts "Search on Europa" - China, CCC) kommen Sie zu den Notifizierungen.
Die auf den Zertifizierungslisten genannten Produkte müssen dann nicht zertifiziert werden, wenn sie in andere, nicht zertifizierungspflichtige Produkte eingebaut sind und diese Endprodukte in China eingeführt werden. Es kann aber ein Problem bei Ersatzteillieferungen bestehen.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht besteht u.U. für folgende Verwendungen:
- Produkte für die Forschung und für Labortests
- Einzelteile und Baugruppen als Zulieferungen für die Lohnfertigung unter der Bedingung, dass das komplette Gerät nach der Herstellung China wieder verlässt
- Produkte die benötigt werden um eine Produktionslinie zu errichten
- Bauteile für Maschinen der Produktprüfung (Qualitätskontrolle)
- Einzelteile und Baugruppen für die Instandhaltung oder Reparatur von früher importierten, in China laufenden Maschinen. Dies gilt auch, wenn der Hersteller die Maschinen inzwischen aus dem Programm genommen hat und die Ersatzteile und Baugruppen nur zum Zweck des weiteren Einsatzes der in China arbeitenden Anlagen baut.
- Begründete Einzelfälle und Ausnahmesituationen. Einmallieferungen im Rahmen des SPP-Programms (Special Processing Programme
- Ausstellungsprodukte für Messen und Ausstellungen
Die Befreiung von der Zertifizierung muss für jeden Typ bzw. jede Baureihe einzeln in chinesischer Sprache beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für einen Befreiungsvorgang wird mit zwischen zwei Wochen und einem Monat angegeben, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Der Vorgang endet mit der Erteilung einer Befreiungsbescheinigung. Auch hier fallen Gebühren an.
Befreiungsbescheinigungen können auch sinnvoll sein, wenn sich die Zertifizierungspflicht aus der Produktliste nicht eindeutig ergibt.
In den vergangen Jahren wurden die oben genannten Möglichkeiten, eine Zertifizierung zu umgehen, mehr und mehr beschnitten.
3. Verfahrensablauf
Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig und teuer. Eine Zertifizierung dauert zwischen drei und sieben Monaten (Nettobearbeitungszeit). Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden. Der wesentliche Unterschied zu den Zertifizierungssystemen anderer Länder besteht darin, dass keine ausländischen Prüfgesellschaften akkreditiert sind, d.h. die Typprüfung muss in chinesischen Labors durchgeführt werden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte wird von Inspektoren durchgeführt, die die chinesische Behörde beauftragt, d.h. es können deutsche oder chinesische Inspektoren sein.
Falls für die Produkte Zertifikate über die Einhaltung von bestimmten EU-Normen bestehen, können diese unter Umständen umgeschrieben werden (insbesondere bei IEC-Standards).
Zuständig für das Management und die Koordinierung der Zertifizierungs- und Zulassungsaktivitäten ist die Certification and Accreditation Administration of the People´s Republic of China (CNCA). Technische Prüfbehörde ist die China Quality Certificaion Centre (CQC).
Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:
- Antragstellung bei der chinesischen Behörde
- Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China (Dauer ca. sechs Wochen)
- Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren (Dauer einschließlich Vorbereitug vier bis sechs Wochen)
- Zertifikatserstellung
- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
- Jährliche Folgeinspektionen
Es entstehen erhebliche Kosten. Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in englischer Sprache vorliegen.
- Das Logo von CCC ist ein schwarzes Design auf weißem Hintergrund und darf nur von CNCA bzw. von einem CNCA beauftragten Unternehmen gedruckt werden.
- Verantwortlich für die Produktmarkierung sind seit dem 20.3.2018 die jeweils zuständigen Zertifizierungsbehörden wie CCAP (China Certification Centre for Automotive Products) oder CQC.
- Seitdem dürfen Hersteller ihre erfolgreich zertifizierten Produkte ohne einen Antrag auf Markierungsgenehmigung mit dem CCC Logo markieren, sofern Größenverhältnis und Regularien zur Markierung eingehalten werden. Für bestimmte Produktkategorien (z.B. Kabel oder Bremsschläuche) gelten spezifische Anforderungen an das CCC Logo.
Es ist zu beachten, dass bei dem Zertifizierungsprozess zum großen Teil vertrauliche Informationen der jeweiligen Technologie abgefragt und offen gelegt werden müssen. Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche Informationen tatsächlich offenzulegen sind und welche Informationen besser geschützt bleiben sollten.
4. Dienstleister
Das CCC-Zeichen wird ausschließlich in China von der CNCA vergeben. In Deutschland gibt es einige Institute und Firmen, die sich anbieten die Prozedur der Beantragung und der Durchführung des Zertifizierungsverfahrens als Dienstleister für deutsche Exporteure zu übernehmen.
Eine Liste mit Dienstleistern, die diese Zertifizierung durchführen, haben wir erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie finden diese Liste unter “Weitere Informationen”.
5. Weitere Zertifizierungen und Produktzulassungen
Bitte beachten Sie, dass es neben der CCC-Zertifizierung noch weitere Zulassungen für einige Produktgruppen gibt. Vorab empfiehlt es sich zu überprüfen, ob eine Zertifizierung für Ihr Produkt notwendig ist. Für viele Waren sind beim Export nach China keine zusätzlichen Zertifizierungen nötig, für einige hingegen schon. Die Standardization Administration of China (SAC) bietet eine Datenbank in der 27.000 chinesische Standards aufgeführt werden.
Weiterhelfen kann Ihnen auch die IHK Pfalz sowie die oben genannten Dienstleister. Anbei finden Sie erste Informationen über weitere Zertifizierungspflichten in China.
Weiterhelfen kann Ihnen auch die IHK Pfalz sowie die oben genannten Dienstleister. Anbei finden Sie erste Informationen über weitere Zertifizierungspflichten in China.
Für Medizinprodukte und Produkte, die in Arztpraxen oder Krankenhäusern eingesetzt werden und vornehmlich zur Behandlung, Überwachung von Patienten eingesetzt werden, ist eine Registrierung bei der State Administration for Market Regulation SAMR bzw. der Unterbehörde NMPA National Medical Products Administration (vorher China Food and Drug Administration CFDA) notwendig. Dies gilt auch für Produkte die zur Erstellung von Diagnosen verwendet werden. Das Verfahren dauert je nach Klassifizierung meist einige Monate. Weitere Informationen, welche Produkte diese Zertifizierung benötigen sowie zum Verfahren der NMPA-Zertifizierung finden Sie bei den oben genannten Dienstleistern sowie hier:
- National Medical Products Administratio: https://www.nmpa.gov.cn/ (NMPA)
- State Administration for Market Regulation (SAMR)
Lebensmittel unterstehen ebenfalls der Kontrolle durch die SAMR. Besonders für Fleisch und Milchprodukte werden meist spezielle Zertifizierungen benötigt.
Eine Manufacture Licensing of Special Equipment (SELO-Lizenz) benötigen Sie für Druckbehälter, Boiler sowie diversen Sicherheitsarmaturen. Informationen über die Lizensierung kann Ihnen das China Special Equipment Inspection & Reasearch Institute geben. Die Internetpräsenz finden Sie unter: https://sems.cnse.e-cqs.cn/cnse-selo/home/en/index
In China besteht ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Energie-Effizienz (China Energylabel, kurz CEL) von bestimmten Geräten. Dies betrifft insbesondere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Klimaanlagen, Fernsehgeräte, Mikrowellen, Kopierer etc. Auch hier erfolgt meistens eine Prüfung eines akkreditierten chinesischen Labors. Die Erklärung der Energieeffizienz muss ebenfalls in der Bedienungsanleitung des Produktes enthalten sein, sowie auf dem jeweiligen Produkt markiert sein.
Die China RoHS (Restriction of Hazardous Substances) ist nur für die Unternehmen verpflichtend, deren Produkte toxische oder gefährliche Substanzen enthalten. Die China RoHS sind mit den EU RoHS identisch. Nähere Informationen finden Sie hier: www.chinarohs.com
Da es aufgrund verschiedener Standards und Normen immer wieder zu Problemen im Handel zwischen der EU und China kommt, haben die Europäischen Union, die European Free Trade Association (EFTA) sowie die Standardization Administration of the People's Republic of China (SAC) eine gemeinsame Plattform – die China-Europe Standardization Information Platform (CESIP) – errichtet, die zahlreiche Informationen zu den jeweiligen Standards und technischen Normen gibt.
Weitere Informationen in Bezug auf deutsche und chinesische Normen können unter www.standards-portal.de eingesehen werden.