30.03.2026

Zollrückerstattungen in den USA nur noch elektronisch möglich

Ab dem 6. Februar 2026 wird die U.S. Customs and Border Protection (CBP) alle Rückerstattungen ausschließlich elektronisch über das Automated Clearing House (ACH) durchführen. Ab diesem Datum sind Rückerstattungen per Scheck nicht mehr möglich, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Die CBP empfiehlt Unternehmen, die anspruchsberechtigt für Rückerstattungen sind, ein Konto für das Automated Commercial Environment Secure Data Portal (ACE-Portal) sowie ein Importeur-Unterkonto (Importer sub-account) einzurichten. So können sie ACH-Rückerstattungen autorisieren und ihre Bankinformationen an die CBP übermitteln. Um die Ablehnung von Rückerstattungen zu vermeiden, sollten Unternehmen die Hinweise zur elektronischen Registrierung prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Quelle: CBP