25.02.2026

USA: Neue Einfuhrzölle von 10 % nach Aufhebung der IEEPA-Zölle

Am 20. Februar erklärte der Oberste Gerichtshof der USA die von Präsident Trump gemäß dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten Zölle (IEEPA-Zölle) für rechtswidrig. Noch am selben Tag führte er einen neuen globalen Zoll in Höhe von 10 % für Einfuhren in die USA ein.
Dieser Zusatzzoll nach Section 122 des Trade Act ist am 24. Februar in Kraft getreten.

Welche Waren sind betroffen

Der neue Importzuschlag von 10 % plus MFN (Stand: 25.02., 9:00 Uhr) wurde gemäß Section 122 des Trade Act durch Proklamation des Präsidenten Trump eingeführt. Er gilt bis zum 24. Juli 2026.
Der neue Zollsatz ersetzt den bisher für die EU geltenden Zusatzzoll von 15 %. Die bestehenden Zölle nach den Abschnitten 232 und 301 (Stahl/Aluminium (50 %), Autos (15 %), Lkws (25 %), Holz (10 %) usw.) bleiben von dem Urteil unberührt.
Der Zusatzzoll gilt nicht für die in Annex I und Annex II aufgeführten Waren bzw. Konstellationen. Dazu gehören:
  • bestimmte kritische Mineralien,
  • Metalle, die in Währung und Barren verwendet werden,
  • Energie und Energieprodukte,
  • natürliche Ressourcen und Düngemittel, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder anderweitig produziert werden können,
  • bestimmte landwirtschaftliche Produkte,
  • Pharmazeutika und pharmazeutische Inhaltsstoffe,
  • bestimmte Elektronik,
  • bestimmte Pkw, Lkw, Busse und entsprechende Teile,
  • bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte,
  • Informationsmaterialien, Spenden und begleitendes Gepäck,
  • Waren, die bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Sec. 232 des Trade Expansion Act unterliegen
    Soweit für einen Teil einer Einfuhr Zölle nach Sec. 232 gelten, findet der Zuschlag gemäß Sec. 122 nur auf den übrigen Teil Anwendung und nicht auf den bereits nach Sec. 232 verzollten Anteil.
  • Waren aus Kanada und Mexiko mit USMCA-Ursprung,
  • bestimmte Textil‑ und Bekleidungswaren aus CAFTA‑DR‑Staaten.
Die US-Zollbehörde (CBP) informiert über die konkreten Anforderungen bei der Umsetzung der neuen Zölle CSMS # 67844987 - Imposing Temporary Section 122 Duties.

IEEPA‑Zölle: Unklare Rückzahlungsperspektiven und Auswirkungen auf EU‑Abkommen

Ob Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten IEEPA‑Zusatzzölle haben, ist derzeit noch offen. Der Supreme Court hat zwar klargestellt, dass die Zölle unzulässig waren, jedoch keine Regelungen zu Verfahren, Umfang oder Modalitäten möglicher Rückzahlungen getroffen. Auch zu den länderspezifischen Zöllen, die im Rahmen bilateraler „Deals“ – etwa mit der Europäischen Union – vereinbart wurden, bestehen weiterhin Unsicherheiten. Es bleibt unklar, ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen von der Entscheidung betroffen sind.

Aussetzung der IEEPA‑Zusatzzölle

Mit der Executive Order vom 20. Februar 2026 wurde die Erhebung sämtlicher auf Basis des IEEPA verhängten Zusatzzölle beendet. Dies betrifft die Zölle gegenüber Kanada, Mexiko, China, Brasilien, Venezuela und Indien sowie die reziproken Zollmaßnahmen. Für Waren, die ab dem 24. Februar 2026 um 00:00Uhr Eastern Time zum freien Verkehr angemeldet oder aus einem Zolllager überführt werden, fallen keine IEEPA‑Zusatzzölle mehr an. Mehr dazu unter: CSMS # 67834313 - Ending Collection of International Emergency Economic Powers Act Duties

Keine De-Minimis-Ausnahme für Importsendungen

Ab dem 24. Februar 2026 um 00:01 Uhr ET unterliegen alle Sendungen einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 10 Prozent. Da es sich um einen zusätzlichen Zollsatz handelt, finden auch alle anderen anwendbaren Zölle, Steuern, Gebühren und Abgaben Anwendung. Die US-Zollbehörde hat hierzu bereits eine Anleitung veröffentlicht CSMS # 67845486 - Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries.
Alle Sendungen müssen von einer zur Einfuhr berechtigten Partei unter Verwendung eines geeigneten Einfuhrtyps im Automated Commercial Environment (ACE)-System angemeldet werden.

Informationen zu geltenden Zöllen für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen können sich auf der Webseite der Europäischen Kommission Access2Markets Startseite oder der Seite der Zolltarifdatenbank der USA Harmonized Tariff Schedule über die geltenden Zölle informieren.

Weitere Informationen:


Quellen: The White House, GTAI, CBP