30.04.2025
USA: CTA - Meldepflichten für Unternehmen
Der Corporate Transparency Act sieht für Unternehmen Meldepflichten vor, indem die Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer („beneficial owners“) offengelegt werden müssen. Betroffen von den neuen Regelungen sind Unternehmen, die nach ausländischem Recht gegründet wurden und in den Vereinigten Staaten registriert sind, um dort Geschäfte zu betreiben.
Der Anti-Money Laundering Act of 2020, der vom US-Kongress als Teil des National Defence Authorization Act for Fiscal Year 2021 erlassen wurde, erlegt Banken und anderen Finanzinstitutionen eine Vielzahl neuer Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche auf. Die in diesem Rahmen wahrscheinlich bedeutendste einhergehende Veränderung sind die Bestimmungen des Corporate Transparency Act (CTA), der die Einrichtung eines von der Regierung geführten Registers der wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter in den Vereinigten Staaten registrierter Unternehmen vorschreibt. Die meldepflichtigen Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Beneficial Ownership Information Reporting | FinCEN.gov des US-Finanzministeriums offenlegen.
Im Rahmen des CTA gilt eine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer beziehungsweise als „beneficial owner“, wenn sie direkt oder indirekt eine „wesentliche Kontrolle“ über einen Rechtsträger ausübt oder mindestens 25 Prozent der Eigentumsanteile an einem Unternehmen besitzt oder kontrolliert.
Ausländische Unternehmen, die unter den Begriff „reporting company“ fallen und nicht von den Ausnahmen betroffen sind, müssen ihren Berichtspflichten gegenüber dem FinCEN bis zum 25. April 2025 nachkommen, wenn sie vor dem 26. März 2025 für die Geschäftstätigkeiten in den USA registriert wurden. Ausländische Unternehmen, die am oder nach dem 26. März 2025 für Geschäftstätigkeiten in den Vereinigten Staaten registriert werden, haben 30 Kalendertage Zeit, um ihren Berichtspflichten nachzukommen.
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Quelle: Financial Crimes Enforcement Network