13.04.2026
Nachdem der U.S. Supreme Court keine Entscheidung zur Rückerstattung oder zur weiteren zollrechtlichen Behandlung getroffen hat, hat nun das United States Court of International Trade (CIT) wichtige Vorgaben erlassen. Diese betreffen sowohl laufende als auch teilweise abgeschlossene Fälle – und haben direkte Auswirkungen auf Importeure und Zollbeteiligte.
Rückerstattung von IEEPA‑Zöllen ab dem 20. April 2026 möglich
1. Was hat das CIT entschieden?
Mit seiner Order verpflichtet das CIT die U.S. Customs and Border Protection (CBP) zur folgenden Vorgehensweise:
- Noch nicht liquidierte Einfuhren: Diese müssen ohne Berücksichtigung der IEEPA‑Zölle liquidiert werden.
- Bereits liquidierte Einfuhren, bei denen die Liquidation noch nicht abgeschlossen ist: Hier ist eine Neuliquidation (reliquidation) ohne IEEPA‑Zölle anzuordnen.
- Endgültig liquidierte Einfuhren: Für diese Fälle trifft das CIT keine Aussage.
2. Rückerstattung durch CBP ab 20. April möglich
Die US‑Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) führt am 20. April 2026 mit CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries - konsolidierte administrative Abwicklung von Einfuhranmeldungen) ein neues digitales Verfahren zur vereinfachten Abwicklung von IEEPA‑Zollrückerstattungen im ACE‑Portal ein.
Das Tool ermöglicht erstmals eine gebündelte Rückerstattung inklusive Zinsen, anstatt einzelner Einfuhranmeldungen. Die Implementierung erfolgt phasenweise; Phase 1 ist auf bestimmte nicht liquidierte Einfuhren sowie auf Einträge innerhalb von 80 Tagen nach der Liquidation beschränkt. Weitere Funktionalitäten für komplexere Sachverhalte sollen in späteren Entwicklungsstufen folgen.
Die Antragstellung erfolgt vollständig elektronisch über das ACE‑Portal. Voraussetzung ist ein bestehendes ACE‑Konto für Importeure („Importer of Record“) bzw. deren bevollmächtigte Zollvertreter. Zudem müssen die Bankdaten für Rückerstattungen im Portal hinterlegt und CAPE‑Erklärungen eingereicht werden.
Weitere Informationen rund um das Rückerstattungsverfahren erhalten Sie unter:
- Kurzüberblick (eine Seite): CBP Modernizes Electronic Refund Enrollment Process | U.S. Customs and Border Protection
- Mitteilung der CBP: CSMS # 68315804 - Introduction - Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE) for IEEPA Refunds, April 20, 2026 Deployment
- Häufig gestellte Fragen: ACE Portal and ACH Refunds FAQs | U.S. Customs and Border Protection
- Schulungsvideo: Electronic Refund Enrollment in the ACE Portal | U.S. Customs and Border Protection
- Trainingsleitfaden: Automated ACE Portal Account Application for Importers | U.S. Customs and Border Protection
- Trainingsleitfaden: ACE Portal - ACH Bank Information for Electronic Refunds | U.S. Customs and Border Protection
- Informationen zu abgelehnten ACH‑Rückerstattungen: Replacement Refund Instructions for Returned Checks and Rejected ACH Refunds | U.S. Customs and Border Protection
Um die Wirtschaftsakteure auf die Nutzung des neuen Tools vorzubereiten und sie über neu eingeführte Funktionen auf dem Laufenden zu halten, wird CBP sie auch künftig über den Cargo Systems Messaging Service (CSMS) informieren.
3. Welche allgemeine Rückerstattungsoptionen gibt es derzeit?
Je nach Status des Eintrags gelten unterschiedliche Möglichkeiten:
Noch nicht liquidierte Einträge – Post Summary Correction (PSC)
- Eine PSC ist bis zu 15 Tage vor der Liquidation möglich. Diese erfolgt üblicherweise innerhalb von 314 Tagen nach der Einfuhr, kann aber auch früher stattfinden.
Bereits liquidierte Einträge – Protest
- Ein Protest kann innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation eingereicht werden. Berechtigt dazu sind Importeure, Broker und Anwälte.
Die Rechtsabteilung der AHK New York kann deutsche Unternehmen vor Ort bei diesen Rückerstattungsoptionen unterstützen.
Quelle: CBP, GTAI