10.07.2026
Wichtige Änderungen für Importe aus den USA: Zollfreiheit und Präferenzzugang
Ab dem 1. Juli 2026 werden US-amerikanische Industriegüter zollfrei in die EU eingeführt. Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereiprodukte erhalten einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Marktchancen, aber auch veränderte Rahmenbedingungen.
Zentrale Elemente der Vereinbarung
Die neuen EU-Verordnungen 2026/1455 und 2026/1461 setzen die in der gemeinsamen EU‑US‑Erklärung (Joint Statement) vom 21. August 2025 vereinbarten Maßnahmen um und umfassen drei zentrale Komponenten:
- Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter
- Einführung von Zollkontingenten für ausgewählte Agrarprodukte
- Schutzmechanismen und Befristung der Maßnahmen (Sunset-Klausel)
Diese Elemente sollen einerseits den Marktzugang erleichtern und andererseits mögliche negative Auswirkungen auf bestimmte Wirtschaftssektoren begrenzen.
Die konkreten Regelungen sind in den Anhängen der Verordnung (EU) 2026/1455 festgelegt:
- Anhang I: Zollfreie Industriewaren
- Anhang II: Agrarerzeugnisse mit Zollvergünstigungen
- Anhang III: Waren mit Zollkontingenten
Eine Sonderregelung enthält die Verordnung (EU) 2026/1461 für Hummer und Langusten: Hier werden die Zölle rückwirkend ab dem 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2030 ausgesetzt.
Ursprungsregeln und Nachweispflichten
Ein wichtiger Aspekt für die betriebliche Praxis ist die Ursprungsbestimmung. Da zwischen der Europäischen Union und den USA bislang keine Präferenzursprungsregeln bestehen, ist für die Inanspruchnahme der Zollvorteile der nichtpräferenzielle Ursprung nach den Vorschriften des Unionszollkodex (UZK) maßgeblich.
Darüber hinaus verlangt die EU einen Nachweis der Direktbeförderung. Unternehmen müssen daher belegen können, dass die Ware entweder unmittelbar aus den USA in die Europäische Union eingeführt wurde oder – bei einer Beförderung über ein Drittland – während des gesamten Transports unter zollamtlicher Überwachung stand und dort weder verändert noch weiterverarbeitet wurde.
Schutzmechanismus und politische Konditionalität
Die Vereinbarung enthält einen Schutzmechanismus, der der EU ermöglicht, Maßnahmen auszusetzen, wenn:
- ein starker Anstieg von US-Importen droht oder
- ernsthafte Schäden für europäische Produzenten entstehen
Darüber hinaus ist eine Aussetzung möglich, wenn die USA ihre Verpflichtungen nicht einhalten. Dies gilt insbesondere für den sensiblen Bereich Stahl und Aluminium. Sollte es dort nicht zu vereinbarten Zollsenkungen kommen, kann die EU ihre Zugeständnisse zurücknehmen.
Befristung durch Sunset-Klausel
Ein weiteres zentrales Element ist die sogenannte Sunset-Klausel. Die Verordnung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nur möglich, wenn die Europäische Union hierzu eine erneute Entscheidung trifft.
Die Europäische Kommission ist verpflichtet, die Entwicklung der US-Einfuhren laufend zu überwachen und regelmäßig zu berichten. Damit bleibt genügend Spielraum für eine Anpassung der Maßnahmen an die Marktentwicklung.
Unternehmen profitieren von Zollerleichterungen, müssen aber zugleich Nachweispflichten beachten und sich auf stärkeren Wettbewerb einstellen.
Weitere Information finden Sie unter: Update - Abkommen zwischen den USA und der EU | Zollbericht | EU | Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen) und Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika