14.08.2026

Neue US-Zölle auf unbemannte Luftfahrzeugsysteme

Mit der Präsidialproklamation vom 13. August 2026 verhängt der US-Präsident neue Zölle nach Section 232 auf unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) und deren Komponenten. Mit neuen Zusatzzöllen sollen die heimische Produktion gestärkt und Abhängigkeiten von ausländischen Lieferketten reduziert werden.

Hintergrund der Maßnahme

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme sind für die nationale Sicherheit der USA von großer Bedeutung. Sie gelten als Schlüsseltechnologie moderner Konflikte und sind für aktuelle sowie künftige Militäreinsätze der USA von strategischer Bedeutung. Zudem werden sie sowohl von US-Behörden als auch von privaten Akteuren für vielfältige Zwecke eingesetzt, etwa in der Strafverfolgung, der wissenschaftlichen Forschung, der Umweltüberwachung, der Landwirtschaft, der Notfall- und Ersthilfe sowie im Telekommunikationsbereich.
Die Abhängigkeit von Importen aus anderen Ländern schafft nach Auffassung der US-Regierung strategische Schwachstellen. Geopolitische Ereignisse oder Naturkatastrophen könnten den globalen Transport und Handel beeinträchtigen und damit relevante Lieferketten unterbrechen. Infolgedessen könnten wichtige Komponenten nicht rechtzeitig verfügbar sein. Auch Aspekte der Cybersicherheit spielen eine Rolle.

Neue Zollsätze ab September 2026

Zur Stärkung der nationalen Sicherheit sieht die Proklamation daher umfangreiche Zollmaßnahmen vor. Ab dem 3. September 2026 wird auf die in Anhang I der Präsidialproklamation aufgeführten unbemannten Luftfahrzeugsysteme (UAS), Dockingstationen und kritischen Komponenten ein Zollsatz von 100 Prozent erhoben. Für die in Anhang II genannten Waren wird ein Zollsatz von 25 Prozent erhoben. Für die in Anhang III aufgeführten Produkte gilt ab dem 9. Februar 2027 ebenfalls ein Zollsatz von 25 Prozent. Diese Zölle fallen zusätzlich zu allen anderen anwendbaren Steuern, Gebühren, Abgaben und Entgelten an.

Ausnahmen für ausgewählte Handelspartner und Nachweispflicht für Importeure

Für Produkte aus Japan, der Republik Korea, Taiwan, der Schweiz, Liechtenstein oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union darf der Gesamtzollsatz einschließlich des Zollsatzes gemäß Spalte 1 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) 15 Prozent des Zollwerts nicht überschreiten. Für Produkte aus dem Vereinigten Königreich gilt ein Höchstzollsatz von 10 Prozent.
Damit importierende Unternehmen den begünstigten Zoll in Anspruch nehmen können, müssen sie nachweisen, dass sämtliche wesentlichen Komponenten und Technologien aus den Vereinigten Staaten, Japan, der Republik Korea, Taiwan, der Schweiz, Liechtenstein, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich stammen. Der US-Handelsminister legt in Abstimmung mit anderen Bundesbehörden ein Verfahren zur Feststellung fest, ob diese Voraussetzungen für die betreffenden Produkte erfüllt sind.

Förderung der US-Produktion

Darüber hinaus ist der Handelsminister befugt und verpflichtet, ein Programm zur Förderung neuer Investitionen in US-Produktionsanlagen für die Herstellung von UAS und UAS-Komponenten einzurichten.
Quelle: The White House