17.08.2026

Neue Handelsmaßnahmen für Polysiliziumimporte in die USA

Mit neuen Zöllen, Mindestimportpreisen und Förderprogrammen will die US-Regierung ihre heimische Polysiliziumindustrie stärken. Für deutsche Unternehmen können sich dadurch neue Anforderungen, höhere Importkosten und veränderte Wettbewerbsbedingungen auf dem US-Markt ergeben.
Polysilizium gilt als strategischer Rohstoff für die Vereinigten Staaten. Es bildet die Grundlage für die Herstellung von Halbleitern, die in nahezu allen digitalen Produkten und Technologien eingesetzt werden und damit für weite Teile der modernen Wirtschaft sowie die Verteidigungsindustrie unverzichtbar sind. Darüber hinaus wird Polysilizium in Solarqualität für Solarprodukte verwendet, die sowohl verschiedene US-Verteidigungsprogramme als auch Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) unterstützen. Der US-Handelsminister argumentiert, dass die Einfuhren von Polysilizium und Polysiliziumderivaten die Produktionskapazitäten der amerikanischen Industrie zur Herstellung dieser Produkte untergraben und die USA somit von Importen abhängig machen.
Ab dem 4. Dezember 2026 gelten in den USA neue Handelsmaßnahmen für Polysilizium und dessen Derivate, die mit einer Präsidialproklamation vom 6. August angekündigt wurden:
  • Einführung eines Mindestpreisprogramms (MIP) für Importe von Polysilizium und Polysiliziumderivaten
  • Einführung eines Wertzolls von 15 Prozent auf Polysiliziumderivate
  • Schaffung von Anreizen für Unternehmen, die in die Produktion von Polysilizium und Polysiliziumderivaten in den Vereinigten Staaten investieren

Mindestpreisprogramm (MIP)

Die geltenden Mindesteinfuhrpreise für importiertes Polysilizium und Polysiliziumderivate betragen:
  • 21 US-Dollar pro Kilogramm für Polysilizium;
  • 100 US-Dollar pro Kilogramm für Polysilizium-Ingots und -wafer;
  • 0,22 US-Dollar pro Watt für Solarzellen; und
  • 0,38 US-Dollar pro Watt für Solarmodule.
Für Waren, die am oder nach dem 4. Dezember 2026 um 00:01 Uhr (ET) zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Zolllager zum Verbrauch entnommen werden, unterliegen Einfuhren von Polysilizium und Polysiliziumderivaten, die in den Anhängen I und II der Proklamation aufgeführt sind, dem MIP-Programm.
Zur Umsetzung des MIP-Programms müssen Importeure von Polysilizium und Polysiliziumderivaten bei der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) Nachweise einreichen. Diese müssen belegen, dass der erste Verkauf der eingeführten Polysilizium-Waren in den USA zu einem Preis erfolgt, der dem festgelegten Mindestimportpreis entspricht oder diesen übersteigt. Alternativ können Importeure nachweisen, dass der Verkauf auf einem bereits vor Erlass der Proklamation abgeschlossenen Vertrag beruht.
Wenn ein Importeur die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt, unterliegen die importierten Waren einer spezifischen Abgabe in Höhe des geltenden MIP. Werden die Unterlagen zwar vorgelegt, der in der Einfuhrzollanmeldung angegebene Wert der importierten Waren liegt jedoch unter dem MIP, unterliegen die Waren einem spezifischen Zollsatz in Höhe der Differenz zwischen dem angegebenen Wert und dem MIP.
Darüber hinaus sieht die Proklamation für bestimmte Waren die Inanspruchnahme des US-amerikanischen Drawback-Verfahrens vor.

15-Prozent-Zoll auf Polysiliziumimporte ab Dezember 2026

Für Waren, die am oder nach dem 4. Dezember 2026 um 00:01 Uhr (ET) zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Zolllager zum Verbrauch entnommen werden, unterliegen Einfuhren von in den Anhängen I und II der Präsidialproklamation aufgeführten Polysilizium-Ingots und -Derivaten einem zusätzlichen Wertzollsatz von 15 Prozent. Diese Zölle gelten zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Steuern, Gebühren, Abgaben und Entgelten, die für diese Waren gelten.
Für Waren aus Japan, Korea, Taiwan, der Schweiz, Liechtenstein oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die den Zöllen auf Polysiliziumimporte unterliegen, soll die Summe aus dem in der Proklamation verkündeten Wertzoll nach Abschnitt 232 und dem gemäß Spalte 1 des HTSUS geltenden Zollsatz (Zollsatz gemäß Spalte 1) 15 Prozent betragen. Für Waren aus dem Vereinigten Königreich betrifft dieser Zoll 10 Prozent.

Anreize für den Ausbau der US-Produktionskapazitäten

Das US-Handelsministerium soll ein Förderprogramm auflegen, um Investitionen in die heimische Produktion von Polysilizium sowie dessen Weiterverarbeitung zu Ingots, Wafern und Solarzellen anzureizen. Unternehmen können hierfür Verlagerungs- oder Ausbaustrategien einreichen und müssen sich verpflichten, entsprechende Produktionsstätten in den USA neu zu errichten, zu modernisieren oder auszubauen. Der Baubeginn muss spätestens bis zum 20. Januar 2029 erfolgen.
Quelle: The White House