08.06.2026
Neue Schutzmaßnahmen für Stahlimporte in die EU
Zum 1. Juli 2026 verschärft die Europäische Union ihre Schutzmaßnahmen für Stahlimporte. Für Unternehmen bedeutet dies, dass neben der Einhaltung der Zollkontingente künftig auch Angaben zum Schmelz- und Gießland erforderlich werden.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten in der EU neue Schutzmaßnahmen für Stahlimporte. Hintergrund sind anhaltende globale Überkapazitäten und der damit verbundene Importdruck auf den europäischen Markt. Kern der neuen Regelung ist ein verschärftes Zollkontingentssystem: Die zollfreien Einfuhrmengen belaufen sich auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr, während für Importe außerhalb der Kontingente künftig ein Zollsatz von 50 Prozent erhoben wird. Zudem wird mit der sogenannten „Melt-and-Pour“-Regel eine strengere Ursprungsnachweispflicht eingeführt, um Umgehungen zu verhindern.
Am 19. Mai 2026 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union beschlossen. Die bisherigen Maßnahmen laufen am 30. Juni 2026 aus und werden durch neue am 1. Juli 2026 ersetzt. Die Verordnung wurde noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Betroffene Einfuhren
Betroffen sind Einfuhren aus allen Drittländern, unabhängig davon, ob mit ihnen ein Freihandelsabkommen besteht. Ausgenommen sind die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Kontingentmenge wird jährlich neu festgelegt. Am Ende eines Quartals werden ungenutzte Kontingente auf das nächste Quartal übertragen.
Angaben zum Schmelz- und Gießland
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Importeure bei der Einfuhr in die EU Angaben zum Schmelz- und Gießland der betreffenden Ware machen. Gemeint ist das Land, in dem Rohstahl oder Eisen erstmals in flüssiger Form hergestellt und anschließend in seinen primären festen Zustand gegossen wurde. Die Vorgabe gilt sowohl für fertige Stahlprodukte als auch für Halbfertigprodukte. Als Nachweis kann beispielsweise ein Werksprüfzertifikat dienen. Zu den konkreten Anforderungen an diese Nachweise kann die Europäische Kommission weitere Durchführungsbestimmungen erlassen; erste Details sollen bis zum 31. August 2026 vorliegen.
Zu den geplanten Anforderungen läuft derzeit bis zum 2. Juli 2026 eine Konsultation der Europäischen Kommission EUSurvey - Survey.
Die neuen Schutzmaßnahmen bedeuten für Unternehmen vor allem einen höheren Prüf- und Planungsaufwand bei der Einfuhr von Stahlprodukten. Importeure sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Waren von den neuen Kontingenten erfasst sind, wie sich mögliche Zusatzkosten auf ihre Lieferketten auswirken und welche Nachweise künftig für den Ursprung des verwendeten Stahls erforderlich sind.
Quelle: Europäisches Parlament, GTAI