14.07.2026

Algerien verlängert Sonderregelung für Importrechnungen mit Frachtkosten bis Ende 2026

Die algerische Association Professionnelle des Banques et des Établissements Financiers (ABEF) hat mit Rundschreiben Nr. 468/DG/2026 vom 28. Juni 2026 bekannt gegeben, dass die Sonderregelung zur Bankdomizilierung von Importrechnungen, die Frachtkosten enthalten, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird.
Die Entscheidung basiert auf einem Schreiben des algerischen Ministeriums für Außenhandel und Exportförderung und ermöglicht es den Banken weiterhin, Importrechnungen zu bearbeiten, in denen die Transport- bzw. Frachtkosten bereits enthalten sind. Damit wird die Kontinuität der Importabwicklung für Unternehmen sichergestellt.
Darüber hinaus wurden die Banken verpflichtet, dem Ministerium für Außenhandel und Exportförderung eine Übersicht über die im zweiten Halbjahr 2026 im Rahmen der Importgeschäfte angefallenen Frachtkosten zu übermitteln. Ziel dieser Maßnahme ist eine bessere Erfassung und Überwachung der Transportkosten im Außenhandel.
Die Verlängerung stellt keine grundlegende Änderung der geltenden Vorschriften zur Bankdomizilierung von Importen dar, sondern setzt die bereits bestehende Ausnahmeregelung bis Ende 2026 fort.
Kontakt für Rückfragen:
Sofiane Ramdani
AHK Algerien (Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer)
E-Mail: s.ramdani@ahk_algerie.org
Quelle: AHK Algerien