16.02.2026

Algerien: Einfuhrlieferungen über die Incoterms® „FOB“ und weitere Incoterms® möglich

Exporte nach Algerien können weiterhin per Luftfracht erfolgen unter Verwendung des sachlich korrekten Incoterms.
Aus den letzten Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums geht hervor, dass neu zu beantragende Importgenehmigungen nur noch auf FOB-Basis (Free on Board) möglich sind. Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für 2026 beantragt wurden, ermöglichen auch andere Lieferbedingungen.

Hierzu hat uns die AHK Algerien folgendes Update übermittelt:

Nach der offiziellen Mitteilung der Algerischen Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF), wurde die vorübergehende Regelung hinsichtlich der Verwendung von Incoterms® inklusive Fracht (z. B. CFR, CPT etc.) bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Wichtig ist dabei folgende Klarstellung:

Das bedeutet, dass Maritime Incoterms® wie CFR, CPT usw. bis zu diesem Datum weiterhin dieser vorübergehenden Maßnahme unterliegen.
FOB ist ein reiner See-Incoterm® und kann ausschließlich für Seefracht angewendet werden. Für Luftfrachtsendungen ist stattdessen der Incoterm® FCA (Free Carrier) zu verwenden, da dieser zur Gruppe der multimodalen Incoterms gehört.

Zur besseren Einordnung:

  • Maritime Incoterms (nur Seefracht):
    FAS – FOB – CFR – CIF
  • Multimodale Incoterms (für Luft-, Straßen-, Schienen-, See- oder kombinierten Transport):
    EXW – FCA – CPT – CIP – DAP – DPU – DDP
Exporte nach Algerien können somit selbstverständlich weiterhin per Luftfracht erfolgen, unter Verwendung des sachlich korrekten Incoterms (z. B. FCA).

Für weitere Informationen steht die AHK Algerien zur Verfügung:

Herr Sofiane Ramdani
Bereichsleiter | Chef de division
Wirtschaft & Märkte | Économie & marchés
Tel : +213 561 47 82 65 | +213 561 680 145
Quelle: DIHK