29.01.2026
Belarus - Sanktionen und Gegenmaßnahmen
Angesichts der Beteiligung des Regimes an dem rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nimmt der Rat Sanktionen gegen die belarussische Wirtschaft an.
Am 18. Juli 2025 hat der Rat der Europäischen Union das 18. Sanktionspaket verabschiedet. Mit weiteren restriktiven Maßnahmen werden der russische Energie-, Banken- und Militärsektor sowie der Handel mit der EU hart getroffen. Zudem wurden weitere Maßnahmen gegen Belarus beschlossen. Die Sanktionen im Handel mit Belarus werden an die Sanktionen gegen Russland angepasst. Zudem wird das Verbot spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet und ein Einfuhrverbot für Rüstungsgüter aus Belarus eingeführt.
Quelle: Verordnung (EU) 2025/1472 vom 18. Juli 2025
Quelle: Verordnung (EU) 2025/1472 vom 18. Juli 2025
Die Sanktionen umfassen:
- ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus
- ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus
- ein Verbot der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnisse, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt worden sind
- ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
- ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der Union
- eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen
- weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken
Und schließlich sind EU-Mutterunternehmen verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Tätigkeiten teilnehmen, die zu einem Ergebnis führen, das mit den Sanktionen verhindert werden soll.
Um das Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren, verbietet die EU die Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
Die AHK Belarus gab zu den Gegenmaßnahmen Folgendes bekannt:
Das Ministerrat der Republik Belarus hat als Gegenmaßnahmen zu den EU-Sanktionen folgende Verordnungen erlassen:
Mit der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 635 vom 28.08.2024 wurden die Listen der Waren erweitert, die für den Import und Verkauf in die Republik Belarus verboten sind.
Die Liste der Waren, deren Einfuhr und Verkauf in Belarus verboten sind und die aus „unfreundlichen Ländern“ stammen, wird um folgende Warenpositionen ergänzt:
- Hochdruck-Polyethylen
- Reifenprodukte
- OSB-Platten
- Sperrholz
- Tischler- und Zimmereiprodukte
- Papier und Pappe
- Glasfasern, einschließlich Glaswolle
Die Liste der zur Einfuhr und zum Verkauf in Belarus verbotenen Waren aus Polen, der Tschechischen Republik, Litauen, Lettland und Estland wird um folgende Artikel ergänzt:
- Taschen und Koffer
- Tapeten
- Keramikfliesen
- Sanitärprodukte
- Kühlschränke
- Gefrierschränke und andere Kühl- oder Gefriergeräte
- Waschmaschinen
- Windeln
Diese Maßnahmen treten am 15. Oktober 2024 in Kraft.
Quelle: Ministerrat der Republik Belarus
Mit der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 583 vom 08.08.2024 wurde die Liste der Waren aus „unfreundlichen Ländern“ erweitert, die für den Import und Verkauf in die Republik Belarus verboten sind.
Die Liste wird um folgende Warenpositionen ergänzt:
- Margarine
- Makkaroni
- Zement und Zementprodukte
- Stickstoffdünger
- Plastikgeschirr
- Spanplatten
- MDF-Platten
- Kisten
- Säcke
- Tüten und andere Verpackungsmittel aus Papier und Karton
- Ziegelsteine
Diese Maßnahmen sind am 31. August 2024 in Kraft getreten.
Quelle: Ministerrat der Republik Belarus
Europäische Kommission veröffentlicht neue Genehmigungscodierungen
Im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen der EU gegenüber Russland und Belarus veröffentlicht die Europäische Kommission neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. bestimmte Verbote nicht gelten.
Die neuen Codierungen stehen ab sofort für Ausfuhranmeldungen in ATLAS zur Verfügung und sind in den folgenden ATLAS-Teilnehmerinformationen aufgeführt:
- 0755/25 - ATLAS-Ausfuhr: Verordnung (EU) 2025/395 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- 0757/25 - ATLAS-Ausfuhr: Verordnung (EU) 2025/398 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
- 0759/25 - ATLAS-Ausfuhr: Verordnung (EU) 2025/401 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
- 0761/25 - ATLAS-Ausfuhr: Verordnung (EU) 2025/392 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Quelle: Generalzolldirektion / ITZBund