Single Entry Point: Handelshemmnisse melden
Der Single Entry Point auf der Access2Markets-Plattform dient als Ihr direkter Weg zur EU-Kommission.
Die Europäische Kommission bietet Unternehmen Möglichkeiten, Handelshemmnisse in Drittländern zu melden. Nutzen Sie diese Instrumente, um Ihre Interessen im internationalen Handel zu schützen und zu fördern.
Der Single Entry Point auf der Access2Markets-Plattform der Europäischen Kommission ermöglicht es Ihnen, potenzielle Handelshemmnisse direkt zu melden. Die zentrale Anlaufstelle kann Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Beschwerde behilflich sein – Sie können sich direkt unter trade-single-entry-point@ec.europa.eu an sie wenden. Im Rahmen des Voranmeldeverfahrens erhalten Sie Unterstützung bei der Entscheidung, ob Sie eine Beschwerde einreichen möchten, und werden gegebenenfalls durch das Beschwerdeverfahren geführt.
So funktioniert es:
- Sind Sie auf einem Drittlandsmarkt auf ein Problem gestoßen? Glauben Sie, dass dies ein Handelshemmnis sein könnte?
- Bitte überprüfen Sie hier die aufgeführten Handelshemmnisse in Drittländern. Wenn das Problem bereits registriert ist, wird an seiner Lösung gearbeitet. Sie können jedoch jederzeit über das Kontaktformular Informationen zu bestehenden Fragen bereitstellen.
- Wenn Ihr Problem noch nicht in der Datenbank registriert ist, können Sie eine Beschwerde direkt über das Beschwerdeformular bei der zentralen Anlaufstelle einreichen.
- Nutzen Sie die bereitgestellten Beschwerdeformulare für Marktzugangs-/Handelsbarrieren, Nichteinhaltung von Vorschriften im Allgemeinen Präferenzsystem oder bei Nachhaltigkeitsfragen.
- Folgen Sie den Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Ausfüllen.
- Reichen Sie Ihre Beschwerde ein – bei Fragen unterstützt Sie das Team der zentralen Anlaufstelle!
Welche Handelshemmnisse können gemeldet werden?
Handelshemmnisse treten in vielfältigen Formen auf, darunter:
- Tarife
- Zollverfahren
- Verwaltungsaufwand
- Einfuhrlizenzen
- Normen und Konformitätsbewertung
- Kennzeichnungs- oder Verpackungsanforderungen
- ungerechtfertigte handelspolitische Schutzmaßnahmen
- unzureichender Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
- Diskriminierung im Vergleich zur Inländerbehandlung
Diese und andere Handelshemmnisse können Sie über das Single Entry Point melden.
Wie geht die zentrale Anlaufstelle Beschwerden nach?
Sobald Ihre Beschwerde über die Kontaktformulare eingegangen ist, sorgt die zentrale Anlaufstelle für ein Verfahren zur Bewertung Ihrer Beschwerde. Dazu gehört auch eine Bewertung Ihres Themas durch die zuständigen Sachverständigen in der GD Handel in Abstimmung mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission und gegebenenfalls den EU-Delegationen. Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, werden sich die Mitarbeiter des Single Entry Points direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Ergebnis und mögliche Folgemaßnahmen zu erläutern.
Ihr Beitrag zählt
Auch die IHK Heilbronn-Franken unterstützt Sie auf dem Weg. Informieren Sie uns über Ihr Handelshemmnis und wir platzieren es bei unserem Dachverband! Senden Sie uns eine Mail mit Erläuterung des Hemmnisses, einem Beispiel und Ansprechpartner für Rückfragen an auwi@heilbronn.ihk.de
Regelmäßig hat die IHK-Organisation die Möglichkeit über die Federführung und den Dachverband DIHK Stellungnahmen abzugeben. Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen der Interessenvertretung und bitten Sie um Ihre Unterstützung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Auch die IHK Heilbronn-Franken unterstützt Sie auf dem Weg. Informieren Sie uns über Ihr Handelshemmnis und wir platzieren es bei unserem Dachverband! Senden Sie uns eine Mail mit Erläuterung des Hemmnisses, einem Beispiel und Ansprechpartner für Rückfragen an auwi@heilbronn.ihk.de
Regelmäßig hat die IHK-Organisation die Möglichkeit über die Federführung und den Dachverband DIHK Stellungnahmen abzugeben. Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen der Interessenvertretung und bitten Sie um Ihre Unterstützung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Hintergrund
Detaillierte Informationen von Unternehmen sind entscheidend, damit die Europäische Kommission Fälle als Handelshemmnisse einordnen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen, auch zu Verbesserungen bei bereits registrierten Hemmnissen, sind äußerst wertvoll. Die Kommission, sowie die IHK Heilbronn-Franken als Ihr regionaler Ansprechpartner, freuen sich über eine kurze Rückmeldung, wenn sich bereits Verbesserungen hinsichtlich des Abbaus von registrierten Handelshemmnissen ergeben haben.