12.03.2026

PoUS statt T2L

Bei manchen innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unionscharakter der Ware nachgewiesen werden. Das EU-System PoUS ersetzt den Nachweis T2L/T2LF. Handelspapiere bleiben möglich.

1. Wann wird der Statusnachweis PoUS oder T2L oder T2LF? benötigt?

2. Wie erfolgt der Nachweis?

Seit März 2024 grundsätzlich elektronisch. Der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden. Zugriff auf das System PoUS erhält man über das EU-Trader-Portal. Der Zoll hat eine Handreichung zur Nutzung des Systems veröffentlicht.
Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen. Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.
Der Nachweis kann weiterhin bis zu einem Sendungswert von 15.000 Euro auf einem Handelsdokument erfolgen (Vermerk T2L mit Unterschrift und Zollstellennummer beispielsweise auf der Rechnung). Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung des Zolls.

3. Wie ist der Ablauf?

  • zunächst wird ein Antrag im System gestellt, dieser wird von der Zollstelle geprüft und bestätigt
  • dann wird eine MRN (Master Referenz-Number) generiert, die bei der Gestellung der Waren vorzulegen ist
  • die Zollstelle prüft die Gültigkeit über das PoUS-System
  • bei Anerkennung des Nachweises wird dieser im System registriert

4. Wie ist die weitere Entwicklung?

Leider wurde PoUS ohne Datenschnittstelle programmiert, eine Nachbesserung ist wegen Budgetbeschränkungen nicht wahrscheinlich. Ärgerlich ist die fehlende Verknüpfung mit dem Ausfuhrsystem AES 3.0, dort wären im Regelfall die relevanten Daten für PoUS bereits enthalten.
Die einzige Alternative zu PoUS bleiben die Handelsdokumente für Sendungen bis 15.000 Euro.