03.05.2024

Exportpapiere - Ausfüllvorlagen

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kleine Auswahl an Ausfüllvorlagen für bestimmte Exportdokumente. Einfach das gewünschte Dokument herunterladen, am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken. Die Formulare für den Außenhandel sind über den IHK-Formular-Shop beziehbar.

1. Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

In der Zollunion zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei werden Warensendungen in der Regel von der Warenverkehrsbescheinigung A.TR begleitet. Die Vorlage der A.TR sorgt in beiden Gebieten der Zollunion für eine zollfreie Einfuhr der Waren. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Türkei: Zollunion mit der EU.
Hier finden Sie die Ausfüllvorlage A.TR. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1193 KB).
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Feldern der A.TR finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

2. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Anwendbarkeit der EUR.1
Im Wesentlichen ist die EUR.1 anwendbar bei Ländern, die ein zweiseitiges Abkommen mit der EU abgeschlossen haben. Der Präferenznachweis findet dann sowohl beim Import als auch beim Export Anwendung. Bei Exporten in die AKP- und APS-Staaten sowie ÜLG-Gebiete (Überseeische Länder und Gebiete) werden in der Regel keine Präferenznachweise ausgestellt, da hier nur einseitige Präferenzabkommen für Importe in die EU vorliegen.
Beim Export wird die EUR.1 beim zuständigen Binnenzollamt beantragt. Das Unternehmen muss den EU-Ursprung der Waren nachweisen. Häufig wird dafür eine Lieferantenerklärung als Nachweis erforderlich.
Auf der Seite des Zolls finden Sie eine Übersicht zu den Abkommen sowie zu den möglichen Präferenzpapieren.
Hier finden Sie die Ausfüllvorlage EUR.1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1377 KB).
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Feldern der EUR.1 finden Sie auf der Internetseite des Zolls

Hinweis: Der Zoll informiert, dass nach Empfehlung der Europäischen Kommission künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden soll. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten werden entsprechend angepasst. 
Hinweis: Wichtig bei der Ausstellung des Präferenznachweises ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, das heißt, die Statistische Warennummer (HS-Code) muss bekannt sein. Nähere Informationen finden Sie im Artikel Warennummer, Zolltarifnummer, Codenummer und mehr.

3. Das Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
Die Ausfüllvorlage für das Ursprungszeugnis sowie alle weiteren Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel Das IHK-Ursprungszeugnis: Ausfüllanleitung.
Informationen zur elektronischen Beantragung finden Sie unter Das elektronische Ursprungszeugnis.

4. Das Carnet A.T.A./C.P.D.

Das Carnet A.T.A/C.P.D. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Ausfüllhilfen für das Carnet A.T.A. finden Sie auf unserer Internetseite unter Wie fülle ich die Formulare richtig aus? - Erklär-Film und Ausfüllhilfen
Informationen zur elektronischen Beantragung finden Sie unter Carnet ATA-CPD elektronisch beantragen.