06.07.2026

Was sollte ich über Exportkontrolle wissen?

Das Exportkontrollrecht ist ein komplexes Fachgebiet mit unterschiedlichsten Rechtsregeln und Verfahrensschritten.
Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Lieferung von Waren, Technologien oder von Software/Datenverarbeitungsprogrammen (man fasst diese drei Begriffe unter dem Oberbegriff “Güter” zusammen) in andere Länder genehmigungspflichtig sein kann. Dies betrifft allerdings nicht jede Güterlieferung.
Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in besonderen Fällen eine Güterlieferung auch verboten sein, z. B. wenn sie in ein Land erfolgen soll, gegen das ein Embargo verhängt ist. Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in einem Drittland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgeschlossen, der Sie zur Lieferung von Gütern verpflichtet?
Ja! - Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf. erforderliche Genehmigung für die Lieferung zu beantragen. Ob aber überhaupt eine Genehmigungspflicht besteht, hängt insbesondere davon ab:
  • Was wollen Sie liefern?
  • In welches Land wollen Sie liefern?
  • An wen wollen Sie liefern?
  • Für welche Zwecke die Güter verwendet werden sollen?
Erste Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder auf unserer Homepage unter diesen Links: