16.02.2026

Deutschland implementiert die EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Kern der Reform sind Änderungen der §§ 18, 19 AWG sowie § 82 AWV.

Wesentliche Änderungen:

  • Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u. a. bei Finanz‑, Transaktions‑ und Investitionsverboten. Leichtfertigkeit kann bei Dual‑Use‑Sachverhalten bereits strafbar sein.
  • Die bisherige Schonfrist für neue EU‑Sanktionsakte entfällt.
  • Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
  • Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro. [
Zuletzt hatte sich die DIHK im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft zur Reform geäußert – insbesondere kritisch zur strafbewehrten Jedermannspflicht und den daraus resultierenden Belastungen für Unternehmen und IHK‑Organisationen.
Hier finden Sie Informationen zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.