30.07.2026

Bewertung der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission bittet um Rückmeldungen

Die Europäische Kommission hat die Evaluierung der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 gestartet. Ziel der Überprüfung ist es, die Wirksamkeit der geltenden Vorschriften für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) zu bewerten und möglichen Anpassungsbedarf zu identifizieren.
Im Rahmen dieser Bewertung ruft die Kommission Wirtschaftsakteure dazu auf, ihre Erfahrungen und Einschätzungen einzubringen. Hierfür stehen zwei Konsultationsverfahren zur Verfügung:
  • Offene öffentliche Konsultation und Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen
    Stellungnahmefrist: 15. Oktober 2026
    Zur Konsultation
  • Gezielte Umfragen für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft
    Stellungnahmefrist: 11. September 2026
    Zu den Umfragen
Die Beteiligung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre praktischen Erfahrungen mit der Dual-Use-Verordnung einzubringen und damit zur Weiterentwicklung des europäischen Ausfuhrkontrollrechts beizutragen.