30.07.2026
Die Europäische Kommission hat die Evaluierung der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 gestartet. Ziel der Überprüfung ist es, die Wirksamkeit der geltenden Vorschriften für die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) zu bewerten und möglichen Anpassungsbedarf zu identifizieren.
Bewertung der Dual-Use-Verordnung: EU-Kommission bittet um Rückmeldungen
Im Rahmen dieser Bewertung ruft die Kommission Wirtschaftsakteure dazu auf, ihre Erfahrungen und Einschätzungen einzubringen. Hierfür stehen zwei Konsultationsverfahren zur Verfügung:
- Offene öffentliche Konsultation und Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen
Stellungnahmefrist: 15. Oktober 2026
Zur Konsultation - Gezielte Umfragen für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft
Stellungnahmefrist: 11. September 2026
Zu den Umfragen
Die Beteiligung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre praktischen Erfahrungen mit der Dual-Use-Verordnung einzubringen und damit zur Weiterentwicklung des europäischen Ausfuhrkontrollrechts beizutragen.