23.06.2026

Türkei: Registrierung vor der Einreise

Die Internationalen Handelskammer (ICC) informiert, dass alle Carnet-Inhaber, die ihr ATA-Carnet in der Türkei verwenden möchten, verpflichtet sind, die türkische Zollbehörde vor ihrer Einreise in das türkische Zollgebiet über ihre geplante Ankunft zu informieren.
Die Registrierung erfolgt über das türkische Registrierungsportal für ATA-Carnets.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das türkische Handelsministerium ein neues passwortbasiertes Anmeldeverfahren für Verpflichtete/Nutzer (Carnetinhaber) beim Zugriff auf das Registrierungsportal eingeführt hat.
Ab dem 30. April 2026 müssen Nutzer, die auf das Registrierungsportal zugreifen möchten, die folgenden Schritte durchführen:
  1. Persönliche Antragstellung beim türkischen Zoll: Nutzer müssen sich direkt an die türkische Zollbehörde wenden, um ihr Erstpasswort zu erhalten.
  2. Wenden Sie sich an autorisiertes Zollpersonal: Der Antrag ist entweder bei: dem Kundenservice-Schalter der Zollstelle oder bei Zollpersonal, das als Kontrollbeamter befugt ist, zu stellen.
  3. Erforderliche Benutzerdaten angeben (einmalige Registrierung): Für die Erstregistrierung müssen Benutzer Folgendes angeben:
    Benutzeridentifikationsdaten für die Anmeldung im Portal: Personalausweisnummer oder Steuernummer oder Reisepassnummer sowie E-Mail-Adresse
  4. Zustellung des Passworts: Nach der Registrierung sendet das System das Passwort automatisch an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Anmeldung am System: Benutzer können sich mit folgenden Angaben beim e-ATA/TR-System anmelden: den registrierten Benutzerdaten (Personalausweis-/Steuer-/Reisepassnummer) und dem per E-Mail erhaltenen Passwort.
  6. Passwortänderung: Nach der ersten Anmeldung können Benutzer ihr Passwort direkt in der Anwendung ändern.
Bei Fragen zum Registrierungssystem wenden Sie sich bitte direkt an TOBB:
sedef.yayla@tobb.org.tr
Quelle: DIHK