23.06.2026
Die Internationalen Handelskammer (ICC) informiert, dass alle Carnet-Inhaber, die ihr ATA-Carnet in der Türkei verwenden möchten, verpflichtet sind, die türkische Zollbehörde vor ihrer Einreise in das türkische Zollgebiet über ihre geplante Ankunft zu informieren.
Türkei: Registrierung vor der Einreise
Die Registrierung erfolgt über das türkische Registrierungsportal für ATA-Carnets.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das türkische Handelsministerium ein neues passwortbasiertes Anmeldeverfahren für Verpflichtete/Nutzer (Carnetinhaber) beim Zugriff auf das Registrierungsportal eingeführt hat.
Ab dem 30. April 2026 müssen Nutzer, die auf das Registrierungsportal zugreifen möchten, die folgenden Schritte durchführen:
- Persönliche Antragstellung beim türkischen Zoll: Nutzer müssen sich direkt an die türkische Zollbehörde wenden, um ihr Erstpasswort zu erhalten.
- Wenden Sie sich an autorisiertes Zollpersonal: Der Antrag ist entweder bei: dem Kundenservice-Schalter der Zollstelle oder bei Zollpersonal, das als Kontrollbeamter befugt ist, zu stellen.
- Erforderliche Benutzerdaten angeben (einmalige Registrierung): Für die Erstregistrierung müssen Benutzer Folgendes angeben:
Benutzeridentifikationsdaten für die Anmeldung im Portal: Personalausweisnummer oder Steuernummer oder Reisepassnummer sowie E-Mail-Adresse - Zustellung des Passworts: Nach der Registrierung sendet das System das Passwort automatisch an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.
- Anmeldung am System: Benutzer können sich mit folgenden Angaben beim e-ATA/TR-System anmelden: den registrierten Benutzerdaten (Personalausweis-/Steuer-/Reisepassnummer) und dem per E-Mail erhaltenen Passwort.
- Passwortänderung: Nach der ersten Anmeldung können Benutzer ihr Passwort direkt in der Anwendung ändern.
Bei Fragen zum Registrierungssystem wenden Sie sich bitte direkt an TOBB:
sedef.yayla@tobb.org.tr
sedef.yayla@tobb.org.tr
Quelle: DIHK