19.06.2026
Der Zoll informiert, dass für Ausfuhren von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifik-Staaten ab dem 1. September 2026 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt wird.
Warenverkehr mit Pazifikstaaten
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11. Juni 2026 im Amtsblatt (EU) C/2026/3209 eine Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
Quelle: zoll.de