19.06.2026

Warenverkehr mit Pazifikstaaten

Der Zoll informiert, dass für Ausfuhren von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifik-Staaten ab dem 1. September 2026 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt wird.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11. Juni 2026 im Amtsblatt (EU) C/2026/3209 eine Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
Quelle: zoll.de