14.08.2026

Gibraltar: Zollunion mit der EU

Der deutsche Zoll informierte am 24.07.2026 darüber, dass die EU-Kommission am 14. Juli 2026 das Abkommen zwischen der EU, EURATOM und dem Vereinigten Königreich veröffentlichte.
Nach Art. 240 des Abkommens wurde zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich - in Bezug auf Gibraltar - gemäß den Bestimmungen des Teil DREI Titel II Kapitel 2 eine Zollunion errichtet.
Innerhalb der Zollunion herrscht freier Warenverkehr.
Dies gilt nach Artikel 242 für im Zollgebiet der Union oder im Zollgebiet Gibraltars hergestellte Waren und solche, die sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Das Abkommen wird ab dem 15. Juli 2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.