Nachhaltigkeitsbonus bei Förderprogrammen

Der Mittelstand in Baden-Württemberg steht vor einem enormen Transformationsprozess im Hinblick auf die Megatrends Digitalisierung, Innovation sowie nachhaltiges und klimaneutrales Wirtschaften.

Wie ist der Nachhaltigkeitsbonus zu verstehen?

Die L-Bank hat um klimafreundliches Wirtschaften in Baden-Württemberg zu verankern drei Förderprogramme mit einem sogenannten Nachhaltigkeitsbonus aufgelegt. Unternehmen werden für nachhaltiges Wirtschaften mit zusätzlichen Zinsverbilligungen belohnt.
Die Förderprogramme mit Nachhaltigkeitsbonus sind:
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW)
  • Investitionsfinanzierung
  • Tourismusfinanzierung Plus
Diese Programme erhalten jeweils eine Nachhaltigkeitskomponente. Unternehmen, die für sich eine Klimastrategie entwickeln oder bereits entwickelt haben, erhalten für ein Darlehen aus den genannten Programmen eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Der Nachhaltigkeitsbonus umfasst zwei Förderstufen:
  • Stufe 1: Die Erstellung einer CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck) führt zu einer zusätzlichen Zinsverbilligung von 5 Basispunkten.
  • Stufe 2: Die Definition von CO2-Reduktionszielen sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs führen zu einer zusätzlichen Zinsverbilligung von weiteren 20 Basispunkten.
Insgesamt ist damit eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,25 Prozentpunkten je Programm möglich.

Welche CO2-Emissionen sind relevant?

Sowohl für die CO2-Bilanz als auch bei den Reduktionszielen werden verschiedene Arten von Treibhausgasemissionen betrachtet:
  • Scope 1: Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb und Fuhrpark
  • Scope 2: indirekte Treibhausgasemissionen aus eingekauftem Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung
  • Scope 3: Treibhausgasemissionen aus vor- und/oder nachgelagerten Aktivitäten aus der Wertschöpfungskette.
Der Nachhaltigkeitsbonus bezieht sich ausschließlich auf die Klimafreundlichkeit des geförderten Unternehmens und zielt nicht auf die Klimaschutzwirkung der finanzierten Investitionen ab.

Wie können Unternehmen den Zinszuschuss beantragen?

Bei Antragstellung benötigen Sie einen Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Nachhaltigkeitsbonus erfüllt. Dieser Nachweis wird als „Bestätigung zum Kreditantrag“ bezeichnet.
Die L‑Bank arbeitet mit einem Netzwerk erfahrener Sachverständiger wie dem RKW Baden-Württemberg und den Steinbeis Beratungszentren zusammen, die Sie oder Ihr Bankberater mit der Erstellung der Bestätigung zum Antrag beauftragen können.