15.05.2026
Finanzierungshilfen zur Erweiterung und Sicherung
Zur Erweiterung und Sicherung von Unternehmen können zinsgünstige Finanzierungshilfen sowie Bürgschaften und Kapitalbeteiligungen beantragt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bezuschusste Unternehmensberatungen zu erhalten.
Die wichtigsten Programme sind:
Die wichtigsten Programme sind:
- 1. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) der L-Bank
- 2. Liquiditätskredit (L-Bank)
- 3. Investitionsfinanzierung (L-Bank)
- 4. Tourismusfinanzierung Plus (L-Bank)
- 5. ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
- 6. ERP-Förderkredit KMU
- 7. KfW-Förderkredit großer Mittelstand
- 8. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
- 9. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- 10. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
- 11. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- 12. Beratungen für den Mittelstand (Landesprogramm)
1. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) der L-Bank
Wer wird gefördert
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen sowie etablierte Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Freie Berufe.
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen sowie etablierte Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Freie Berufe.
Was wird gefördert
Existenzgründung; Erweiterung, Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender Unternehmen; Erwerb von Unternehmen; Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Existenzgründung; Erweiterung, Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender Unternehmen; Erwerb von Unternehmen; Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); mindestens i. d. R. 10.000 €, maximal 5 Mio. €. Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie erhalten einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); mindestens i. d. R. 10.000 €, maximal 5 Mio. €. Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie erhalten einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
2. Liquiditätskredit (L-Bank)
Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 500 Beschäftigten.
Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 500 Beschäftigten.
Was wird gefördert
- Wachstumsbedingter Betriebsmittelbedarf, z. B. Aufstockung Warenlager, Ausweitung der Debitoren, Skontierfähigkeit
- Konsolidierung, z. B. Zahlungsfähigkeit, Umschuldung aus Kontokorrent, Investitionen zur Anpassung an Umfeld: Nachfrageverschiebung, Wettbewerbsverschärfung, Technologiesprünge.
- Betriebsübernahmen, z. B. Übernahmepreis, Investitionen zur Modernisierung oder Erweiterung
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Ausgaben); min. 10.000 €, Höchstgrenze 5 Mio. €.
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Ausgaben); min. 10.000 €, Höchstgrenze 5 Mio. €.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
3. Investitionsfinanzierung (L-Bank)
Wer wird gefördert
Alle gewerblichen Unternehmen sowie Freiberufler in Kommunen mit weniger als 50 000 Einwohnern (in der Region Stuttgart mit weniger als 30 000 Einwohnern).
Alle gewerblichen Unternehmen sowie Freiberufler in Kommunen mit weniger als 50 000 Einwohnern (in der Region Stuttgart mit weniger als 30 000 Einwohnern).
Was wird gefördert
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung bzw. Sicherung des Arbeitsplatzangebotes beitragen: Erweiterung, Rationalisierung, Standortverlagerung, Modernisierung, Übernahme. Förderfähige Kosten sind Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Einrichtungen usw.
Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung bzw. Sicherung des Arbeitsplatzangebotes beitragen: Erweiterung, Rationalisierung, Standortverlagerung, Modernisierung, Übernahme. Förderfähige Kosten sind Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Einrichtungen usw.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 10 Mio. € je Unternehmen/Darlehensnehmer und Jahr. Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie erhalten einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 10 Mio. € je Unternehmen/Darlehensnehmer und Jahr. Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie erhalten einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank. Einmalige Bearbeitungsgebühr bis zu 1 % (höchstens 1.250 €) des Kreditbetrags möglich.
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank. Einmalige Bearbeitungsgebühr bis zu 1 % (höchstens 1.250 €) des Kreditbetrags möglich.
4. Tourismusfinanzierung Plus (L-Bank)
Wer wird gefördert
Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe (bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme).
Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe (bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme).
Was wird gefördert
- Erweiterung oder Modernisierung bestehender Betriebe; Investitionskosten für Grundstück, Gebäude, Baumaßnahmen, Außenanlagen, Einrichtung.
- Digitale Innovationen zur dauerhaften Qualitätsverbesserung des Angebots.
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind.
Wie wird gefördert
Darlehen (i. d. R. bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 5 Mio. €. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsziele verfolgen, erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung (Nachhaltigkeitsbonus).
Darlehen (i. d. R. bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 5 Mio. €. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsziele verfolgen, erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung (Nachhaltigkeitsbonus).
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 200.000 €.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
5. ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Wer wird gefördert
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Was wird gefördert
Gründung, Existenzfestigung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung; Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Gründung, Existenzfestigung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung; Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Wie wird gefördert
Darlehen bis zu 500.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 35 % des Gesamtvorhabens. 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank. Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Darlehen bis zu 500.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 35 % des Gesamtvorhabens. 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank. Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
6. ERP-Förderkredit KMU
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Alle notwendigen Investitionen wie Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software. Unternehmensnachfolge und -beteiligung. Laufende Betriebsmittel, Material- und Warenlager.
Alle notwendigen Investitionen wie Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software. Unternehmensnachfolge und -beteiligung. Laufende Betriebsmittel, Material- und Warenlager.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 25 Mio. € je Vorhaben.
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 25 Mio. € je Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
7. KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Wer wird gefördert
Große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. €.
Große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. €.
Was wird gefördert
Alle notwendigen Investitionen wie Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software. Unternehmensnachfolge und -beteiligung. Laufende Betriebsmittel, Material- und Warenlager.
Alle notwendigen Investitionen wie Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software. Unternehmensnachfolge und -beteiligung. Laufende Betriebsmittel, Material- und Warenlager.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 25 Mio. € je Vorhaben.
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); maximal 25 Mio. € je Vorhaben.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).
8. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in ländlich geprägten Orten und anderen Orten des ländlichen Raums in Baden-Württemberg.
Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in ländlich geprägten Orten und anderen Orten des ländlichen Raums in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert
- Schwerpunkt "Grundversorgung": Maßnahmen zur Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
- Schwerpunkt "Arbeiten": Schaffung/Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, u. a. durch Erweiterung bestehender Betriebe, Neuansiedlungen, Umnutzung von Gebäuden, Reaktivierung von Gewerbebrachen, Standortverlagerung.
Wie wird gefördert
Anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben; max. i. d. R. 200.000 € (Mindestförderbetrag 5.000 €). Finanzierungsanteil (Fördersatz) ist abhängig vom Förderschwerpunkt, der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
Anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben; max. i. d. R. 200.000 € (Mindestförderbetrag 5.000 €). Finanzierungsanteil (Fördersatz) ist abhängig vom Förderschwerpunkt, der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
Antragsweg
Projektantrag bei der Gemeinde; nach Einplanung durch die Gemeinde kann der Zuschussantrag bei der L-Bank gestellt werden.
Projektantrag bei der Gemeinde; nach Einplanung durch die Gemeinde kann der Zuschussantrag bei der L-Bank gestellt werden.
9. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Betriebsübernehmer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Absicherung von Förderkrediten und Hausbankdarlehen für alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avale und Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmensnachfolge.
Absicherung von Förderkrediten und Hausbankdarlehen für alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avale und Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmensnachfolge.
Wie wird gefördert
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits).
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits).
Bei größeren Beträgen können Bürgschaften der L-Bank beantragt werden.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportal ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Eine Bürgschaftsvoranfrage kann über das elektronische Finanzierungsportal ermoeglicher.de der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
10. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Wer wird gefördert
Gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Gewerbliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Mitfinanzierung eines Vorhabens, u. a. bauliche Investitionen, Betriebsverlagerung, Rationalisierung, Modernisierung, Kapazitätserweiterung, Markterschließung; Ablösung eines Gesellschafters; Konsolidierung; Umstrukturierung; Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie; Innovationen.
Mitfinanzierung eines Vorhabens, u. a. bauliche Investitionen, Betriebsverlagerung, Rationalisierung, Modernisierung, Kapazitätserweiterung, Markterschließung; Ablösung eines Gesellschafters; Konsolidierung; Umstrukturierung; Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie; Innovationen.
Wie wird gefördert
- Stille Beteiligung bis 1,5 Mio. €; die Höhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens; in Kooperation mit der Hausbank bis insgesamt 2,5 - 3,0 Mio. €.
Antragsweg
Direkt bei der MBG oder über die Hausbank.
Direkt bei der MBG oder über die Hausbank.
11. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Was wird gefördert
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Wie wird gefördert
Zuschuss zu den Beratungskosten; 50 %, maximal 1.750 €; maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500 €.
Zuschuss zu den Beratungskosten; 50 %, maximal 1.750 €; maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500 €.
Antragsweg
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Online-Antragstellung), über Leitstelle (u. a. DIHK-Service GmbH). Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK Heilbronn-Franken) führen.
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Online-Antragstellung), über Leitstelle (u. a. DIHK-Service GmbH). Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK Heilbronn-Franken) führen.
12. Beratungen für den Mittelstand (Landesprogramm)
Wer wird gefördert
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder mit einer Vorjahresbilanzsumme bis 43 Mio. €.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder mit einer Vorjahresbilanzsumme bis 43 Mio. €.
Was wird gefördert
Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Feldern der Unternehmensführung und Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Beratung auch zu Themen wie Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Energie, Umweltschutz, Organisation, Vertrieb, Kooperationen.
Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Feldern der Unternehmensführung und Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Beratung auch zu Themen wie Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Energie, Umweltschutz, Organisation, Vertrieb, Kooperationen.
Wie wird gefördert
- Verbilligte Kurzberatungen (durch Beratungseinrichtungen von Kammern sowie von Fach- und Branchenverbänden).
- Konditionen bei Beratungen durch das RKW Baden-Württemberg: Kosten: 1.000 € pro Tag; Zuschuss: 350 € pro Tag; Eigenanteil: 650 € pro Tag. Allgemeine Kurzberatungen maximal 2 Tage pro Jahr. IHK-Mitgliedsunternehmen mit bis zu 5 Mio. € Umsatz können in bestimmten Beratungsfeldern eine weitere Verbilligung erhalten.
Antragsweg
Vor Beginn der Beratung; der Berater wird vom RKW bzw. vom zuständigen Verband eingesetzt oder anerkannt.
Vor Beginn der Beratung; der Berater wird vom RKW bzw. vom zuständigen Verband eingesetzt oder anerkannt.