10.09.2026

Finanzierungshilfen und Förderprogramme für Existenzgründungen

Für die Gründung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder den Erwerb einer tätigen Beteiligung stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung.
Welches Programm für Sie geeignet ist, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrem Kapitalbedarf und Ihren Finanzierungsmöglichkeiten ab.
Die IHK Heilbronn-Franken unterstützt Sie bei der Auswahl passender Förderprogramme sowie bei der Erstellung Ihres Finanzierungsplans.

1. Welches Förderangebot passt zu meinem Vorhaben?

Zu jedem Vorhaben gibt es eine passende Förderung.
Ich möchte … Passende Förderung
ein Unternehmen gründen und benötige ein Darlehen Startfinanzierung 80, ERP-Gründerkredit StartGeld
einen Betrieb übernehmen GuW-BW, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
größere Investitionen finanzieren GuW-BW
fehlende Sicherheiten ausgleichen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
mein Eigenkapital stärken Beteiligungen der MBG Baden-Württemberg
ein innovatives Start-up finanzieren Start-up BW Pre-Seed
aus der Arbeitslosigkeit gründen Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit), Einstiegsgeld (Jobcenter)
Unterstützung bei Businessplan und Finanzierung erhalten Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte
Beratungsleistungen für mein Unternehmen fördern lassen BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen

2. Förderprogramme auf einen Blick

Wir geben Ihnen eine Orientierung für die Förderungen.
Programm Förderart Zielgruppe Förderhöhe
Startfinanzierung_80 Darlehen mit Bürgschaft Gründer, junge Unternehmen bis 200.000 € je Gründer
ERP-Gründerkredit StartGeld Darlehen Gründer, junge Unternehmen bis 200.000 €
GuW-BW Darlehen Gründer, Nachfolger, KMU bis 5 Mio. €
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge Darlehen Gründer und Nachfolger bis 500.000 €
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Bürgschaft Gründer, Freie Berufe, KMU bis 2 Mio. €
MBG Baden-Württemberg Beteiligungskapital Gründer und Nachfolger bis 1 Mio. €
Gründungszuschuss Zuschuss Arbeitslose Gründer abhängig vom ALG-Anspruch
Beratungsförderung Beratungsgutscheine Gründungsinteressierte abhängig vom Beratungsumfang
BAFA-Beratungsförderung Beratungszuschuss KMU bis 1.750 € Zuschuss
Start-up BW Pre-Seed Frühphasenfinanzierung Innovative Start-ups i.d.R. 50.000 bis 200.000 €

3. Allgemeine Voraussetzungen

Für die meisten Förderprogramme gelten folgende Grundsätze:
  • Das Gründungsvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein.
  • Gründerinnen und Gründer sollten über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse verfügen.
  • Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Förderdarlehen werden in der Regel über die Hausbank beantragt.
  • Antragsteller sollten sich angemessen mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
  • Öffentliche Finanzierungshilfen müssen üblicherweise abgesichert werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Gefördert werden insbesondere:
  • Unternehmensgründungen
  • Unternehmensübernahmen
  • tätige Beteiligungen
  • Franchisegründungen
  • Investitionen in Ausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude und Grundstücke
  • Warenlager
  • Betriebsmittel wie Personal-, Miet- und Marketingkosten
Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut (i.d.R. Ihr Hausbank) gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg.
Existenzgründungen können durch verschiedene Förderprogramme finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans. Zudem gibt es regelmäßige Finanzierungssprechtage mit der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

4. Förderprogramme im Detail

4.1 Förderdarlehen

Ja nach Kapitalbedarf und Vorhaben stehen Ihnen unterschiedliche Förderdarlehen zur Verfügung.

Startfinanzierung 80

  • Geeignet für: Gründer (auch im Nebenerwerb), KMU bis fünf Jahre nach Gründung.
  • Förderung
    • Darlehen bis 200.000 € je Gründer
    • Bei Teamgründungen maximal 800.000 € je Unternehmen
    • Gesamtkapitalbedarf bis 250.000 €, bei Teamgründungen bis eine Million €
    • Bürgschaft der Bürgschaftsbank über 80 %
  • Vorhaben: mit begrenzten Sicherheiten.
  • Antragsweg: Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Startfinanzierung 80.

ERP-Gründerkredit StartGeld

  • Geeignet für: Gründer (auch im Nebenerwerb), KMU bis fünf Jahre nach Gründung.
  • Förderung
    • Darlehen bis 200.000 €
    • davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel
    • 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Vorhaben: Klassische Existenzgründungen mit kleinem bis mittlerem Finanzierungsbedarf.
  • Antragsweg: Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

  • Geeignet für: Gründer, KMU bis fünf Jahre nach Gründung.
  • Förderung
    • Darlehen von in der Regel 10.000 € bis 5 Mio. €
    • zusätzliche Zinsverbilligung für Gründer und junge Unternehmen
    • Zukunftsbonus bei Klimaschutzstrategie
  • Vorhaben: Größere Investitions-, Erweiterungs- oder Modernisierungsvorhaben.
  • Antragsweg: Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

  • Geeignet für: Gründer, KMU bis fünf Jahre nach Gründung.
  • Förderung
    • Darlehen bis 500.000 €, maximal 35% des Gesamtvorhabens
    • 100 % Garantieübernahme durch die Bürgschaftsbank
    • keine eigenen Sicherheiten erforderlich, Antragssteller haftet aber persönlich
    • Keine Anrechnung auf 2 Mio. € Bürgschaftshöchstbetrag
  • Vorhaben: Unternehmensübernahmen und Vorhaben mit fehlenden Sicherheiten.
  • Antragsweg: Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

4.2 Bürgschaften und Beteiligungskapital

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank unterstützt Unternehmen bei der Kreditaufnahme durch die Übernahme von Bürgschaften.
  • Geeignet wenn: Sicherheiten fehlen
  • Förderung
    • Bürgschaften bis 2 Mio. €
    • bis zu 80 % des Kreditbetrags
  • Antragsweg: Vor beginn des Vorhabens über die Hausbank oder über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank.

Beteiligungen der MBG Baden-Württemberg

Die MBG stärkt die Eigenkapitalbasis durch stille Beteiligungen.
  • Geeignet wenn: Eigenkapital benötigt wird
  • Förderung
    • stille Beteiligungen bis 1 Mio. €
    • günstige Konditionen für Existenzgründungen und Nachfolgen
  • Antragsweg: Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder direkt über die MBG.

4.3 Zuschüsse

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

  • Geeignet für: Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit gründen und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (ALG-I-Bezieher).
  • Förderung:
    • Zuschuss zum bisherigen Arbeitslosengeld
    • zusätzliche Pauschale zur sozialen Absicherung
  • Antragsweg: Vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit.

Einstiegsgeld für die Selbständigkeit des Jobcenters

  • Geeignet für: Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit gründen (Grundsicherungsgeld-Empfänger)
  • Förderung
    • Die Höhe des Zuschusses hängt von der persönlichen Situation und der Dauer der Arbeitslosigkeit ab.
    • Das Einstiegsgeld wird bis zu 24 Monaten gezahlt.
  • Antragsweg: Vor Aufnahme der Selbständigkeit, Beratungsgespräch beim Jobcenter.

Start-up BW Pre-Seed

  • Geeignet für: Innovative und wachstumsorientierte Start-ups in der Frühphase.
  • Förderung
    • Frühphasenfinanzierung zwischen 50.000 € und in der Regel 200.000 €
    • Finanzierung gemeinsam mit Kooperationspartnern
  • Vorhaben: Technologieorientierte und innovative Geschäftsmodelle.
  • Antragsweg: Über einen Kooperations- oder Betreuungspartner.

4.4 Beratungsförderung

Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

  • Geeignet für: Personen vor einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme.
  • Förderung
    • kostenfreie Erstberatung
    • Zuschüsse für vertiefende Beratungen
    • Unterstützung bei Businessplan, Finanzierung und Marktanalyse
  • Antragsweg: Über die jeweiligen Projektträger.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

  • Geeignet für: Kleine und mittlere Unternehmen.
  • Förderung
    • Zuschuss von 50 % der Beratungskosten
    • maximal 1.750 € Zuschuss
  • Antragsweg: Online über das BAFA (Online-Antragstellung), über Leitstelle (u. a. DIHK-Service GmbH).

5. Gut vorbereitet zum Förderantrag

Förderanträge werden in der Regel über die Hausbank gestellt. Ein überzeugender Businessplan erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg (UWD)

Unser Tool Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung von:
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplanung

Persönliche Beratung und Finanzierungsprechtag

Die IHK Heilbronn-Franken unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme.
Nutzen Sie auch unsere regelmäßigen Finanzierungssprechtage mit der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.
Informationen und Anmeldung zu den Finanzierungssprechtagen

Broschüre Finanzielle Gewerbeförderung in Baden-Württemberg

Unsere Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung in Baden-Württemberg“ bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für Gründungen und Unternehmen. Sie erfahren, wer gefördert wird, was gefördert wird, welche Konditionen gelten und wo Anträge gestellt werden können.
Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich und steht hier zum Download bereit.

Weitere Förderungen

Mit der Förderdatenbank gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU.
Sie sind unsicher, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt? Sprechen Sie uns an. Sie erreichen Klara Denzin, unsere Referentin für Unternehmensförderung und -finanzierung unter 07131 9677-317
Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.