25.03.2026
WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
WIPANO ist ein Förderprogramm des BMWK zur Unterstützung von KMU, mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Patentierung, Normung und dem Wissenstransfer. Ziel ist es, Innovationen besser zu schützen, zu verwerten und durch Standards am Markt zu etablieren.
1. Patentierung – Unternehmen
WIPANO unterstützt KMU in zwei Modulen:
Modul 1 – Schutzrecht sichern
Gefördert werden:
- Beratung zur Auswahl und Strategie von Schutzrechten
- StandderTechnik und Neuheitsrecherche (verpflichtend)
- Patentanwaltsleistungen für nationale und internationale Anmeldungen
- Amtsgebühren
- Beratung zur internationalen Anmeldung
Förderung: bis zu 10.000 € / max. 50 % / Laufzeit max. 24 Monate
Leistungen müssen von externen Dienstleistern erbracht werden.
Leistungen müssen von externen Dienstleistern erbracht werden.
Modul 2 – Schutzrechte verwerten
Gefördert werden:
- KostenNutzenAnalyse (verpflichtend)
- Marken- und Designanmeldungen
- Messeteilnahmen
- Prototypenbau (keine Eigenleistungen)
- Rechtliche Beratungen (z. B. Lizenzverträge)
- Recherchen wie Freedom-to-Operate
- Marketingkonzepte und Versicherungen
Förderung: bis zu 6.000 € / max. 50 %. Nur möglich, wenn Modul 1 abgeschlossen wurde.
2. Normung – Unternehmen
Förderfähig sind KMU und mittlere Unternehmen (bis 1.000 MA, 100 Mio. € Umsatz), die sich aktiv in Normungs- und Standardisierungsgremien einbringen möchten.
Gefördert werden:
- Teilnahme an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien
(Pauschalen für Präsenz/virtuelle Sitzungen + Reisekosten) - Aufbau eines internen Normenmanagements (bis 5.000 €)
- Erstellung von Spezifikationen wie DIN SPEC oder VDE SPEC (bis 10.000 €)
Maximale Fördersumme
In Summe sind bis zu 45.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Ein Unternehmen kann für maximal zwei Gremien gleichzeitig gefördert werden.
Ein Unternehmen kann für maximal zwei Gremien gleichzeitig gefördert werden.
Besonderheiten
- Die Mitarbeit kann auch durch externe fachlich geeignete Dritte erfolgen, die projektbezogen beauftragt werden
- Ein Unternehmen kann maximal zwei Gremien gleichzeitig gefördert bekommen
- Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sind durch die Pauschalen abgegolten
- Barzahlungen und Eigenbelege sind nicht zulässig
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung
3. Wissenstransfer – Hochschulen und Unternehmen
Förderung gemeinsamer Projekte von Hochschulen/Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Nutzung von Normen und Standards für innovative Technologien.
Förderfähig sind:
- Aufbereitung von F&E-Ergebnissen für Normungsaktivitäten
- F&E-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, z. B. durch Entwicklung von Prüfnormen
- Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Referenzmodellen
Bemessungsgrundlage sind projektbezogene Kosten (bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) bzw. projektbezogene Ausgaben (bei Forschungseinrichtungen).
Förderrahmen:
- Maximale Zuwendungshöhe: 200 000 Euro je Verbundpartner und Projekt
- Laufzeit in der Regel 24 Monate
Förderquote:
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis 50 Prozent (bei KMU und Kooperationen nach AGVO bis zu 80 Prozent möglich).
- Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen bzw. öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der projektbezogenen Ausgaben/Kosten.
- Nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Verbundpartner dürfen auf Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen.
Damit können Hochschulen und Unternehmen komplexe Normungsprojekte und Standardisierungsinitiativen partnerschaftlich umsetzen.
4. Weitere Hinweise
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Es gelten die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Die Antragstellung erfolgt über das Portal easyonline.
- Förderanträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Wer wird gefördert?
KMU sowie mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeitende) ohne oder mit nur wenig Vorerfahrung in Patenten oder Normung. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Verbundprojekten.
Wie hilft WIPANO?
WIPANO schließt Lücken im Patent- und Normungswissen kleiner Unternehmen, erleichtert Schutzrechtsanmeldungen und stärkt die Marktfähigkeit durch Normen und Standards.
Die Antragstellung erfolgt über das Portal easyonline. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Förderprogramms.