26.02.2026
Statusbezogene Erstinformationen und Internet-Impressum für Versicherungsvermittler/-berater
Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und –berater ergeben sich Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung im Internet (Impressum). Außerdem haben Sie nach der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVerV) bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten zu erfüllen.
1. Angaben zur Aufsichtsbehörde
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (vormals Telemediengesetz) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von digitalen Diensten Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der digitale Dienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater nach § 34d Abs. 1 und 2 GewO müssen auf ihren geschäftlich genutzten Webseiten wie auch auf den geschäftlich genutzten Profilseiten sozialer Online die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer) angeben. Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 6 GewO befreien lassen können. Auch hier ist die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 7 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten.
Hinweis: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde.
Es ist immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Internet anzugeben.
Es ist immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Internet anzugeben.
2. Angabe zum zuständigen Registergericht
Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG zu beachten. Diese Norm verpflichtet Gewerbetreibende bei einer Eintragung im Handelsregister o. Ä. zur Angabe von der Registernummer sowie Registername im Internet-Impressum.
Wir empfehlen darüber hinaus, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.
3. Sonstige Angaben
Aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir zudem die Ergänzung des Internet-Impressums um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG genannten Angaben. Die Frage, ob Versicherungsvermittler unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG genannten Richtlinien fallen, ist umstritten. Um Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir jedoch, die Angabe der in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG genannten Informationen. Danach ist mitzuteilen:
- die IHK, welcher der Dienstanbieter angehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist. Berufsrechtliche Regelungen sind:
Hinweis: Bisher waren Unternehmen verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU bereitzustellen. Mit der Abschaltung der Plattform ist diese Pflicht seit 21. Juli 2025 entfallen. Das hat zur Folge, dass der Link aus sämtlichen Online-Texten entfernt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Impressum und Signatur.
Beachten Sie bitte:
§ 17 Abs. 4 VersVermV regelt „Wenn der Versicherungsnehmer zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit zwischen ihm und dem Gewerbetreibenden die Schlichtungsstelle nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsvertragsgesetzes anruft, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.“
§ 17 Abs. 4 VersVermV regelt „Wenn der Versicherungsnehmer zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit zwischen ihm und dem Gewerbetreibenden die Schlichtungsstelle nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsvertragsgesetzes anruft, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.“
Unternehmer, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Personen beschäftigt haben und eine Website unterhalten, sind verpflichtet, den Verbraucher auf der Website leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Beispiel
Mustermann Versicherungsvertreter GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Musterstraße 1, 74074 Heilbronn
Telefon: 07131/12345678
Telefax: 07131/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken,
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk.de/heilbronn-franken
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken,
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Mustermann Versicherungsvertreter GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Musterstraße 1, 74074 Heilbronn
Telefon: 07131/12345678
Telefax: 07131/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 12345
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken,
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk.de/heilbronn-franken
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken,
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
4. Statusbezogene Erstinformationen
Als Versicherungsvermittler und -berater müssen Sie darüber hinaus bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Diese sind in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt.
So müssen Sie nach § 15 VersVermV dem Kunden, der Kundin beim ersten Geschäftskontakt die unten genannten Informationen klar und verständlich mitteilen. Diese sollten dem Kunden, der Kundin schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger übergeben werden. Möglich ist die Übergabe auf dem Briefbogen, einer (erweiterten) Visitenkarte oder Broschüre des Vermittlers sowie in einer E-Mail oder einem USB-Stick oder über eine Webseite, wobei der bloße Verweis auf eine Informationsquelle nicht ausreichend ist. Eine Mitteilung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer/-in beim Erstkontakt die Möglichkeit hat, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Einzelheiten der Art und Weise sind in § 16 VersVermV geregelt.
Zum Nachweis der Erfüllung Ihrer Informationspflichten sollten Sie sich den Empfang vom Kunden, von der Kundin bestätigen lassen. Außerdem haben Sie sicherzustellen, dass auch Ihre Mitarbeitenden diese Mitteilungspflichten erfüllen.
Eine mündliche Übermittlung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer/-in dies wünscht oder der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. Dann müssen die Informationen aber unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein, dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
- Familiennamen und Vornamen sowie die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als Eintragungspflichtiger als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind
- Ihre betriebliche Anschrift
- die Auskunft, ob Sie
- als Versicherungsmakler/-in mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) oder
- als Versicherungsvertreter/-in
- mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO oder
- nach § 34d Abs. 7 S.1 Nr.1 GewO als gebundener Versicherungsvertreter/-in oder
- mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs.6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter/-in oder - als Versicherungsberater/-in mit Erlaubnis nach § 34d Abs.2 GewO bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen sind und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
- die Auskunft, ob Sie eine Beratung anbieten,
- die Art der Vergütung, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung erhalten
- die Auskunft, ob die Vergütung direkt vom Kunden, der Kundin zu zahlen ist oder als Provision oder sonstige Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist,
- die Auskunft, ob Sie als Vergütung andere Zuwendungen erhalten
- die Auskunft, ob Ihre Vergütung aus einer Verknüpfung der in Nummer 6 und 7 genannten Vergütung besteht
- Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO
Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK)
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Registerabruf: http://www.vermittlerregister.info/
und die Registernummer, unter der er im Register eingetragen ist - die direkte oder indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent, die Sie als Gewerbetreibender an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzen
- die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen
- die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Ihnen als Versicherungsvermittler oder -beratern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann. Die anerkannten Schlichtungsstellen können der vom Bundesamt der Justiz geführten „Liste der Verbraucherschlichtungsstellen", abrufbar unter: Bundesamt für Justiz – Verbraucherstreitbeilegung entnommen werden.
Anerkannte Schlichtungsstellen sind z.B.:
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (Ombudsmann e.V.)
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin (Ombudsmann Private Kranken- und Rentenversicherung)
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
- Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl
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