Zuerst muss eine Registrierung unterwww.vollstreckungsportal.de im Bereich „Registrierung Auskunft“ gemacht werden.
Nach ca. 10 Werktagen erhält man per Post den mehrstelligen Freischaltungs-PIN.
Mit dem PIN kann dann im Vollstreckungsportal unter „Schuldnerverzeichnis“ die Freischaltung vorgenommen werden. Als Einsichtsgrund „zur Auskunft über ihn Selbst betreffende Eintragungen“ und als Erläuterung „Erlaubnis § 34c GewO“ angeben.
Die Abfrage durchführen und dann den Button „PDF-Dokument“ auswählen. Diese Seite kann dann ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden.
Die Negativauskunft sieht dann wie folgt aus:
Sollte danach nochmals eine Auskunft benötigt werden, kann man sich unter „Anmeldung Öffentlichkeit“ erneut mit der Benutzerkennung und dem Passwort in der Rubrik „Anmelden“ einloggen und die Schuldnerdaten abfragen.