15.01.2026

Anleitung Auskunft Vollstreckungsportal - Bauträger | Baubetreuer

  • Zuerst muss eine Registrierung unter www.vollstreckungsportal.de im Bereich „Registrierung Auskunft“ gemacht werden.
  • Nach ca. 10 Werktagen erhält man per Post den mehrstelligen Freischaltungs-PIN.
  • Mit dem PIN kann dann im Vollstreckungsportal unter „Schuldnerverzeichnis“ die Freischaltung vorgenommen werden. Als Einsichtsgrund „zur Auskunft über ihn Selbst betreffende Eintragungen“ und als Erläuterung „Erlaubnis § 34c GewO“ angeben.
  • Die Abfrage durchführen und dann den Button „PDF-Dokument“ auswählen. Diese Seite kann dann ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden.
Die Negativauskunft sieht dann wie folgt aus:
Muster einer Suchanfrage im Schludnerverzeichnis des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Sollte danach nochmals eine Auskunft benötigt werden, kann man sich unter „Anmeldung Öffentlichkeit“ erneut mit der Benutzerkennung und dem Passwort in der Rubrik „Anmelden“ einloggen und die Schuldnerdaten abfragen.