08.12.2025

Weiterbildung zum/zur Geprüften Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Lack

1. Die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Fachrichtung Lack vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:

  1. Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel
  2. Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen
  3. Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel
  4. Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung
  5. Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter
  6. Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern
  7. Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung
  8. Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat
  9. Berufliche Bildung der Mitarbeiter
  10. Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung
  11. Sicherstellen der Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich Quantität und Qualität
  12. Beeinflussen des Material- und Produktionsflusses zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens
  13. Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf
  14. Enge Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten
  15. Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit dem Sicherheitsbeauftragten des Betriebs

2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:

  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
  • Fachrichtungsübergreifender Teil
  • Fachrichtungsspezifischer Teil

3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Lack zugeordnet werden kann und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens achtjährige einschlägige Berufspraxis
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.

4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres

Teil 1 - Fachübergreifender Teil

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Kostenbewusstes Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Fachübergreifender Teil Uhrzeit 2026 Mündliche Ergänzung
Rechtsbewusstes Handeln
Kostenbewusstes Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb
08:30 – 14:00 Uhr 27. April Juli

Teil 2 - Fachrichtungsspezifischer Teil

  • Betriebstechnik
  • Technologie der Werk- und Hilfsstoffe
  • Technische Kommunikation
  • Fertigungstechnik
  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
Fachrichtungsspezifischer Teil Uhrzeit 2026 Fachgespräch
Betriebstechnik
Technologie der Werk- und Hilfsstoffe
Technische Kommunikation
08:30 – 13:30 Uhr 5. Mai Juli
Fertigungstechnik
Mathematische und
naturwissenschaftliche Grundlagen
08:30 – 12:30 Uhr 6. Mai Juli
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.