28.10.2025
Hinweise zur Themeneinreichung Bilanzbuchhalter
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.
Thema
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen.
Themeneinreichung
Das Thema kann am Prüfungsort oder wie folgt eingereicht werden:
- Per Post
z.Hd. Margot Hannenheim
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn - Per E-Mail
pruefung@heilbronn.ihk.de - Per Telefax:
07131 9677-907
Präsentation
In der Präsentation soll, gem. § 6 Abs. 5 BibuchhFPrV, der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.
Dauer der Präsentation: max. 15 Minuten.
Fachgespräch
Im Fachgespräch soll, gem. § 6 Abs. 6 BibuchhFPrV, der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.
Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen.
Dauer des Fachgesprächs: max. 30 Minuten
Gewichtung
Präsentation : Fachgespräch = 1:2
Hilfsmittel im Präsentationsraum
Als Hilfsmittel stehen Ihnen im Prüfungsraum ein Moderationskoffer, eine Metaplantafel, sowie eine Flipchart zur Verfügung. Weitere Hilfsmittel können nicht zur Verfügung gestellt werden, von den Prüfungsteilnehmern aber mitgebracht werden.