07.05.2026

Checkliste für Betriebe

Gute Sprachkenntnisse sind entscheidend um in Deutschland arbeiten zu können - man benötigt mehr als fachliche Kompetenz – erfolgreiche Kommunikation ist ein zentraler Faktor der Integration.
Bei der Beschäftigung von Fachkräften oder Auszubildenden haben Sie die Möglichkeit der Unterstützung durch Sprachkurse.

Hier eine Checkliste, wie Sie Kurse beantragen können:

  • Zielgruppe:
    Teilnahmeberechtigt sind u. a. Beschäftigte, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern; Eingangssprachniveau A2
  • Förderberechtigter Personenkreis:
    Deutsche mit Migrationshintergrund, EU-Bürger, Zugewanderte und Geflüchtete
  • Inhalt und Vorteile:
    Auf den Arbeitsplatz bezogener, gezielter Spracherwerb, d. h. die Lerninhalte werden im Unternehmen ermittelt – dafür können die Lehrkräfte am Arbeitsplatz hospitieren; der Job-BSK umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten (UE); eingeschlossen ist ein individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung
  • Teilnahmekosten:
    • Eigenbeteiligung von 2,56 Euro je UE für Beschäftigte, d. h. bei einem Kurs von 100 UE insgesamt 256 Euro – Übernahme durch den Arbeitgeber möglich
    • kostenfrei für Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung) beträgt
  • Vorgehensweise:
  1. Arbeitgeber identifiziert eine hinreichend große Gruppe an Teilnehmenden: ideal 7, mind. 3 Personen mit ähnlichen Arbeitsplatzanforderungen/Berufen
    → Kursteilnehmende können während der Unterrichtszeit durch den Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung freigestellt werden
    Benötigen nur einzelne Personen in Ihrem Unternehmen einen Sprachkurs? Sie können sich mit anderen Arbeitgebern zusammenschließen und gemeinsam einen Kurs initiieren.
  2. Arbeitgeber meldet den Bedarf an die zuständige Regionalstelle des BAMF
  3. BAMF unterstützt bei der Identifizierung des durchführenden Kursträgers
  4. Arbeitgeber stellt Anträge auf Teilnahmeberechtigung beim BAMF: möglichst gebündelte Einreichung der Anträge mit Postvollmacht
  5. BAMF prüft Anträge und stellt Teilnahmeberechtigungen aus
  6. Kurse werden individuell zugeschnitten: zusammen mit dem Arbeitgeber werden spezifische Situationen und Bedarfe am Arbeitsplatz ermittelt
  7. Flexible Möglichkeiten der Durchführung:
    • im Blockunterricht, in Teilzeit oder als Nachmittags-/Abendkurse
    • auch in den Räumen des Arbeitgebers
    • bei Bedarf auch online oder in virtuellen Klassenzimmern bzw. hybrid
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zwei neue Kursarten eingeführt. Insbesondere mit den Job-Berufssprachkursen setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Paradigmenwechsel hin zu einem stärker berufsbegleitenden Ansatz um. Kleine Kurse ab 3 Teilnehmenden sind bereits möglich und können im Betrieb stattfinden. Interessierte Betriebe können Ihren Bedarf an die Regionalstelle des BAMF melden. Diese können Bedarfe auch bündeln, so dass die Mindestzahl für einen Berufssprachkurs erreicht wird. Die Umsetzung kann online stattfinden. In mehreren Berufsfeldern können Bedarfe gemeldet werden, auch über den Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen.
Regionalstelle des BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 52A
Wolframstr. 62, 70191 Stuttgart
Telefon 0911 943-73991
bsk.stuttgart@bamf.bund.de
Spezielle Informationen für Auszubildende mit Migrationshintergrund - hier gibt es die auf die Zielgruppe zugeschnittenen Azubi-BSK.