23.11.2022

Ärztliche Untersuchung / Erstuntersuchung

Die sogenannte “Erstuntersuchung” ist bei minderjährigen Auszubildenden Bestandteil der verpflichtenden Unterlagen zur Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages.
Schon zu ihrem Ausbildungsbeginn sind alle Auszubildenden unter 18 Jahren laut Berufsausbildungsgesetz (BBiG § 35, 1) verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Erstuntersuchung“. Diese stellt fest, ob die Jugendlichen generell in der Lage sind, ihre Ausbildung anzutreten oder ob sie durch die Ausbildung gesundheitlich gefährdet werden könnten. 
Der Gesetzgeber will sicher gehen, dass bestehende Einschränkungen bzw. Erkrankungen durch die Aufnahme der Ausbildung nicht verschlimmert werden. Aus diesem Grund hat er im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG § 32) die Erstuntersuchung verankert.
Bei der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages prüft die IHK Heilbronn-Franken die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit  der Unterlagen. Hierzu gehört bei Minderjährigen die ärztliche Untersuchung – ein nachreichen der Untersuchung ist nicht möglich.
Sofern der Arbeitgeber die Erstuntersuchung nicht einreicht, handelt er ordnungswidrig. Dies hat zur Folge, dass der Ausbildungsvertrag von der IHK nicht eingetragen werden darf.
Hinweis:
Dasselbe gilt bei der Zulassung zur „Zwischen- oder Abschlussprüfung Teil 1“. Auch hierfür müssen alle Auszubildenden - sofern sie noch nicht Volljährig sind – zusätzlich zu den allgemeinen Anmeldungsunterlagen eine Bescheinigung über die erfolgte ärztliche „Nachuntersuchung“ nach § 35 BBiG vorlegen. Die Anmeldungsunterlagen hierzu werden fünf Monate vor der Prüfung verschickt. Diese müssen dann wiederum fristgerecht, kontrolliert und unterschrieben bei der IHK eingereicht werden. Wenn die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, muss laut Gesetz auch in dem Fall das eingetragene Ausbildungsverhältnis gelöscht werden.
Das Formular zur Erstuntersuchung erhalten Sie auf der Homepage des Gewerbeaufsichtsamts Baden-Württemberg – siehe unter “Weitere Informationen”.