20.11.2025
Neuordnung 2017: Verfahrenstechnologe/-in Getreidewirtschaft
- 1. Ordnungsbedarf und Eckwerte Verfahrenstechnologe/-in Getreidewirtschaft
- 2. Zeitliche Richtwerte 1. bis 18. Monat
- 3. Zeitliche Richtwerte 19. bis 24. Monat
- 4. Zeitliche Richtwerte 25. bis 36. Monat Fachrichtung Müllerei
- 5. Zeitliche Richtwerte 25. bis 36. Monat Fachrichtung Agrarlager
- 6. Prüfung Fachrichtung Müllerei
- 7. Prüfung Fachrichtung Agrarlager
- 8. Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel (I)
- 9. Sachkundenachweis zum Töten von Nagetieren (II)
1. Ordnungsbedarf und Eckwerte Verfahrenstechnologe/-in Getreidewirtschaft
Technologische Weiterentwicklungen seit der letzten Neuordnung 2006 erfordern eine Anpassung der Ausbildungsinhalte. Eine zusätzliche Fachrichtung für den Bereich der Getreidelagerung sowie eine neue Berufsbezeichnung sollen neue Ausbildungsbetriebe
erschließen.
erschließen.
Ausbildungsdauer: drei Jahre
Struktur der Ausbildung: Fachrichtungen Müllerei und Agrarlager
Zeitliche Gliederung sowie Prüfungsform: Zeitrichtwerte sowie gestreckte Abschlussprüfung
Aufgabenerstellung: Überstellung an das Handwerk
Inkrafttreten: 1. August 2017
2. Zeitliche Richtwerte 1. bis 18. Monat
| qualitätssichernde Maßnahmen anwenden | 4 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Rohstoffe annehmen und untersuchen | 12 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Rohstoffe lagern | 12 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Rohstoffe reinigen und für die Verarbeitung vorbereiten | 12 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Geräte, Maschinen und Anlagen bedienen | 15 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und warten | 15 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht | integrativ zu vermitteln | |
| Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes | integrativ zu vermitteln | |
| Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit | integrativ zu vermitteln | |
| Umweltschutz | integrativ zu vermitteln | |
| Arbeitsabläufe vorbereiten und im Team arbeiten | integrativ zu vermitteln | |
| Informations- und Kommunikationstechniken anwenden | integrativ zu vermitteln |
3. Zeitliche Richtwerte 19. bis 24. Monat
| Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht | integrativ zu vermitteln | |
| Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes | integrativ zu vermitteln | |
| Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit | integrativ zu vermitteln | |
| Umweltschutz | integrativ zu vermitteln | |
| Arbeitsabläufe vorbereiten und im Team arbeiten | 5 | integrativ zu vermitteln |
| Informations- und Kommunikationstechniken anwenden | 6 | integrativ zu vermitteln |
| qualitätssichernde Maßnahmen anwenden | 4 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Geräte, Maschinen und Anlagen bedienen | 11 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
4. Zeitliche Richtwerte 25. bis 36. Monat Fachrichtung Müllerei
| Produktionsprozesse steuern | 33 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Mahlerzeugnisse herstellen | 3 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Futtermittel herstellen | 3 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Spezialerzeugnisse herstellen | 3 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Waren lagern, verpacken und verladen | 10 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
5. Zeitliche Richtwerte 25. bis 36. Monat Fachrichtung Agrarlager
| Rohstoffpartien gesund erhalten | 20 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Schädlinge abwehren und bekämpfen | 8 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Düngemittel annehmen, lagern, mischen und verladen | 5 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Qualität von Braugetreide, Mais, Ölfrüchten und Leguminosen beurteilen | 8 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Pflanzenschutzmittel annehmen, lagern und abgeben | 6 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
| Saatgut annehmen, bearbeiten, lagern und abgeben | 5 | berufsprofilgebend mit zeitlichem Richtwert |
6. Prüfung Fachrichtung Müllerei
- Abschlussprüfung Teil 1 - 25 %
- Prüfungsbereich: Annehmen von Rohstoffen
Zwei Arbeitsaufgaben (3h) mit schriftlichen Aufgabenstellungen (60 Minuten)
- Prüfungsbereich: Annehmen von Rohstoffen
- Abschlussprüfung Teil 2 - 75 %
- Prüfungsbereich: Herstellen von Enderzeugnissen - 35 %
Zwei Arbeitsaufgaben (6h) mit auftragsbezogenen Fachgesprächen (insgesamt max. 20 Minuten) - Prüfungsbereich: Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung
Schriftliche Aufgabenstellungen (180 Minuten) - 30% - Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Schriftliche Aufgabenstellungen (60 Minuten) - 10%
- Prüfungsbereich: Herstellen von Enderzeugnissen - 35 %
- Bestehensregel ohne Sperrfach:
Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
7. Prüfung Fachrichtung Agrarlager
- Abschlussprüfung Teil 1 - 25 %
- Prüfungsbereich: Annehmen von Rohstoffen
Zwei Arbeitsaufgaben (3h) mit schriftlichen Aufgabenstellungen (60 Minuten)
- Prüfungsbereich: Annehmen von Rohstoffen
- Abschlussprüfung Teil 2 - 75 %
- Prüfungsbereich: Rohstoffe und Saatgut
Drei Arbeitsaufgaben (3h) mit situativen Fachgesprächen (insgesamt max. 15 Minuten) - 20% - Prüfungsbereich: Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln
Schriftliche Aufgabenstellungen (60 Minuten) mit Gesprächssimulation (15 Minuten) - 15% - Prüfungsbereich: Lagerungstechniken
Schriftliche Aufgabenstellungen (180 Minuten) - 30% - Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
Schriftliche Aufgabenstellungen (60 Minuten) - 10%
- Prüfungsbereich: Rohstoffe und Saatgut
- Bestehensregel ohne Sperrfach:
Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
8. Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel (I)
Integrative Vermittlung der erforderlichen Inhalte im Rahmen der Ausbildung intensiv diskutiert, aber: Externe Vermittlung und Prüfung der Inhalte deutlich unkomplizierter (u. a. hätte BMEL die VO mitzeichnen müssen).
Pflanzenschutzsachkunde kann von den Pflanzenschutzämtern ausgestellt werden, wenn seitens der Berufsschule eine Bescheinigung über die Vermittlung ausgestellt wurde.
In der Abschlussprüfung ist eine schriftliche Prüfung sowie ein 15-minütiges Beratungsgespräch in einem eigenständigen Prüfungsbereich „Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln“ vorgesehen.
Wichtig: Alle Mitglieder des IHK-Prüfungsausschusses müssen selbst über die entsprechende Sachkunde verfügen!
Der Erwerb der Sachkunde zum Töten von Nagetieren durch die Berufsausbildung wurde nicht weiter verfolgt, da Aufwand und Ergebnis in keinem angemessenen Verhältnis zueinander standen.
Empfehlung der Sachverständigen: Externe Dienstleister bieten den Erwerb dieses Sachkundenachweises − verbunden mit der Sachkunde zur Anwendung von Bioziden − im Rahmen einer eintägigen Maßnahme inklusive Prüfung an.
Wichtig: Der gewählte Kurs muss nach § 4 des Tierschutzgesetzes bundeseinheitlich anerkannt und die Prüfung durch einen Veterinär begleitet werden.
9. Sachkundenachweis zum Töten von Nagetieren (II)
Im ARP der Fachrichtung Agrarlager ist der Sachkundeerwerb zum Töten von Wirbeltieren sowie die Sachkunde zur Anwendung von
Bioziden in der BBP 2 „Schädlinge abwehren und bekämpfen“ über das tierschutzgerechte Töten von Schadnagetieren durch den Einsatz von Schlagfallen und Bioziden unter dem Buchstaben d verankert.
Bioziden in der BBP 2 „Schädlinge abwehren und bekämpfen“ über das tierschutzgerechte Töten von Schadnagetieren durch den Einsatz von Schlagfallen und Bioziden unter dem Buchstaben d verankert.
Wichtig: Solange der Auszubildende noch nicht über die behördliche Sachkundebescheinigung zur Ausübung dieser Tätigkeiten verfügt, darf er diese nicht selbstständig durchführen.
Die genannten Inhalte sind bis dahin in der betrieblichen Ausbildung durch sachkundige Ausbildende zu vermitteln oder gemeinsam mit Schädlingsbekämpfer durchzuführen.
In der Fachrichtung Müllerei bleibt der Erwerb der genannten Sachkunden freigestellt.