26.01.2026
Prüfungsablauf der Sport- und Fitnesskaufleute - Leitfaden für Ausbilder und Prüflinge
Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung
1. Zwischenprüfung
Allgemeines zur Zwischenprüfung
- Die Zwischenprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- Anmeldung erfolgt automatisch seitens IHK bei aktivem Ausbildungsverhältnis
- Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben und durchgeführt
- Schriftliche Einladung erfolgt 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 12 Monate genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich“ statt und dauert 120 Minuten.
Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er
Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er
- betriebliche Rechnungsvorgänge bearbeiten
- einzelne betriebliche Leistungsangebote ausgestalten
- den Einsatz von Kommunikationsmitteln planen kann.
Rücktrittsregelungen
Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und muss im nächsten Prüfungslauf komplett wiederholt werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er die gesamte Prüfung im nächsten Prüfungslauf wiederholen.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
2. Abschlussprüfung
Allgemeines zur Abschlussprüfung
- Anmeldung erfolgt über das Asta- & Azubi-Infocenter
- Die mündlichen Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
- Die schriftliche Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor den Prüfungsterminen
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt. Die Berufsschule teilt die Prüfungstermine mit.
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt.
In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
In der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von der Zwischenprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Die Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Sportfachmann/Sportfachfrau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen (120 Minuten)
- Angebotsentwicklung und Verkauf (90 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
- Trainingsplanung und Beratung (45 Minuten)
Für den Prüfungsbereich Trainingsplanung und Beratung soll eine schriftliche Aufgabe (30 Minuten) und eine Gesprächssimulation (15 Minuten) durchgeführt werden, wobei die schriftliche Aufgabe die Erstellung eines Trainingsplanes umfasst.
Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er
- Trainingspläne erstellen und Kunden die Umsetzung erläutern
- Kunden beraten
- Gespräche situationsgerecht führen kann.
Rücktrittsregelungen
- Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
- Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
- Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
- Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Ablauf mündlicher Prüfungstag
- Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüferin der IHK abgelegt.
- Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
- Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
- Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
- Täuschungshandlungen
- Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
- Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)
3. Bestehensregelung
Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereiche | Gewichtung in Prozente |
|---|---|
| Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen | 30 % |
| Angebotsentwicklung und Verkauf | 30 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % |
| Trainingsplanung und Beratung | 30 % |
Gewichtung schriftlich 40 %
Gewichtung Arbeitsaufgabe 60 %
Gewichtung Arbeitsaufgabe 60 %
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
4. Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2: 1 zu gewichten.
5. Prüfungsergebnisse
Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag. Die Ergebnisse werden seitens der IHK ausschließlich postalisch mitgeteilt.
6. Wiederholungsmöglichkeiten
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.