10.10.2025
Florist/-in (3 Jahre) - gültig ab Ausbildungsbeginn 01.08.2025
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wider. Darüber hinaus werden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung mit einer Teil 1 und Teil 2 als Prüfungsform eingeführt.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1997 ab.
Ausbildung gestalten
Das BIBB entwickelt gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe, in welcher Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung gegeben werden. Sie wird in der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" veröffentlicht und kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.
Im Anschluss an die Ausbildung können Auszubildende eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Floristmeister/-in oder zum/zur Staatlich Geprüften Gestalter/-in für Blumenkunst absolvieren.